Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8426 Raiffeisenbank Südhardt eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 18.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank Südhardt eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

Tesla

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Streit über autonomes Fahren: Klage gegen Tesla nimmt erste Hürde

16.05.2024 - 06:17:43
SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Tesla muss sich der Klage eines Autokäufers stellen, der dem Elektro-Vorreiter Falschinformationen über die Fähigkeit seiner Modelle zum autonomen Fahren vorwirft. Der Kläger verweist unter anderem auf Ankündigungen des Unternehmens aus dem Jahr 2016, dass neue Fahrzeuge die hierfür nötige technische Ausstattung haben würden. Zudem bezieht er sich auf Behauptungen von Firmenchef Elon Musk, der damals erzählte, bis Ende 2017 würde ein Tesla-Modell in der Lage sein, von der Westküste der USA bis an die Ostküste zu fahren, ohne dass man dabei auch nur einen Knopf drücken müsste.

Richterin Rita Lin urteilte am Mittwoch, der Kläger habe plausibel und detailliert dargestellt, dass er sich beim Kauf eines Tesla Model S im Januar 2017 auf diese Behauptungen verlassen habe. Er zahlte dabei auch mehrere tausend Dollar extra für die künftige Ausbaustufe von Teslas "Autopilot"-System mit dem Namen "Full Self-Driving" (komplett selbstfahrend) - die einen Tesla aber auch heute noch nicht zu einem autonomen Auto macht. Zwar kann "Full Self-Driving" inzwischen als fortgeschrittene "Autopilot"-Version von Fahrern in den USA getestet werden - allerdings handelt es sich weiterhin nur um ein Assistenzsystem, bei dem der Mensch am Steuer in der Verantwortung bleibt und jederzeit bereit sein muss, die Kontrolle zu übernehmen. Tesla hat den "FSD"-Namen mittlerweile mit dem Zusatz "supervised" (beaufsichtigt) ergänzt.

Tesla wollte die Klage des Autokäufers ganz abweisen lassen, die Richterin strich jedoch nur einzelne Klagepunkte. Der Kläger strebt zugleich den Status einer Sammelklage an, was den Druck auf Tesla stark erhöhen könnte. Darüber soll später entschieden werden.

Der Kläger verweist auch darauf, dass Musk immer wieder vorausgesagt habe, Teslas würden bald autonom fahren können. Der Konzernchef räumte später ein, er sei mit seinen Versprechen zu selbstfahrenden Autos oft zu optimistisch gewesen./so/DP/zb


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
TESLA INC. DL -,001 A1CX3T
Frankfurt
162,7200
EUR
+2,12
+1,32%
17.05.24
21:15:25
Seitenanfang