Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8206 GENO Broker Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 17.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

GENO Broker

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

PORSCHE AUTOMOBIL HOLDING SE INHABER-VORZUGSAKTIEN O.ST.O.N

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Im Musterverfahren gegen Porsche SE wird Entscheidung erwartet

29.03.2023 - 05:50:08
STUTTGART (dpa-AFX) - Im Musterverfahren gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) will das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch (10.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Unklar ist, ob ein Urteil fällt oder weitere Zeugen vernommen werden sollen. In dem Rechtsstreit geht es um Schadenersatzklagen von PSE-Anteilseignern. Diese werfen dem Großaktionär von Volkswagen vor, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben. Zuletzt hatten der frühere PSE-Vorstandschef Wendelin Wiedeking und der damalige Finanzvorstand Holger Härter jegliches Wissen von Abgasmanipulationen bei Volkswagen verneint.

Die Kläger betonen, dass sie - im Unwissen über die Dieselbetrügereien - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen. Die PSE hält die Klagen für "offensichtlich unbegründet". Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer. Daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Dieselmotoren befasst gewesen.

Zum Musterkläger hatte das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend macht. Insgesamt stehen Schadensersatzforderungen von rund 929 Millionen Euro im Raum./ols/DP/zb


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
VOLKSWAGEN AG VZO O.N. 766403
Frankfurt
120,8000
EUR
-0,40
-0,33%
16.05.24
19:07:14
PORSCHE AUTOM.HLDG VZO PAH003
Frankfurt
49,7700
EUR
-0,55
-1,09%
16.05.24
15:08:02
Seitenanfang