Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent12715 Volksbank Sprockhövel eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 22.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Sprockhövel eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

BNP PARIBAS S.A. ACTIONS PORT. EO 2

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Verbraucherzentrale bringt Streit um Commerzbank-Strafzinsen vor BGH

10.10.2023 - 09:50:19
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die juristische Auseinandersetzung um Strafzinsklauseln der Commerzbank landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH). "Wir ziehen vor den BGH", sagte Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag auf Anfrage.

Zwar erhebt die Commerzbank seit Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr, nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) die Negativzinsen für geparkte Gelder von Geschäftsbanken abgeschafft hat. Die Verbraucherschützer wollen das Thema aber auch für die Zukunft grundsätzlich juristisch klären lassen.

Die von der Verbraucherzentrale Hamburg kritisierten Bestimmungen der Commerzbank sahen ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr auf Spareinlagen vor. Neukunden mussten dies oberhalb eines Freibetrages von 50 000 Euro zahlen, für Bestandskunden der Commerzbank waren höhere Freibeträge von bis zu 250 000 Euro vorgesehen.

Die Verbraucherschützer halten diese Vereinbarungen für "intransparent und unvereinbar mit dem Charakter von Sparverträgen". Es sei "nicht gerechtfertigt, dass Kundinnen und Kunden nicht nur keine Zinsen erhalten, sondern auch noch ein Entgelt für ihr Guthaben an die Bank zahlen sollen".

In erster Instanz hatte die Verbraucherzentrale Hamburg Recht bekommen: Klauseln, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, benachteiligten Kunden unangemessen und dürften daher nicht verwendet werden, urteilte das Landgericht Frankfurt im November. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wertete in seiner in der vergangenen Woche verkündeten Berufungsentscheidung die strittigen Bestimmungen als sogenannte Preishauptabreden, die von der Vertragsfreiheit zwischen Bank und Kunde gedeckt sind. Die Klauseln seien "weder intransparent noch überraschend", befand das OLG./ben/DP/stw


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
UNICREDIT A2DJV6
Frankfurt
36,3200
EUR
+0,32
+0,89%
21.05.24
14:27:20
ING GROEP NV EO -,01 A2ANV3
Frankfurt
16,5660
EUR
-0,00
-0,01%
21.05.24
17:22:14
DEUTSCHE BANK AG NA O.N. 514000
Frankfurt
15,5240
EUR
-0,13
-0,86%
21.05.24
20:36:52
COMMERZBANK AG CBK100
Frankfurt
15,6100
EUR
+0,01
+0,06%
21.05.24
20:31:21
BNP PARIBAS INH. EO 2 887771
Frankfurt
68,5000
EUR
-4,58
-6,27%
21.05.24
18:04:49
Seitenanfang