Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8906 Volksbank Ermstal-Alb eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 27.04.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Ermstal-Alb eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

AXA S.A. ACTIONS PORT. EO 2,29

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Gericht prüft Vorgaben für Beitragserhöhungen bei Privaten Krankenversicherungen

20.03.2024 - 13:10:59
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wenn der Beitrag für die private Krankenversicherung steigt, müssen die Versicherer das gut begründen
- wie gut und welche Informationen sie dafür bereitstellen muss,
prüft seit Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Es geht um eine Klage gegen den Versicherer Axa , bei der sich ein Mann gegen eine Erhöhung wehrt und Rückerstattung verlangt. Die Vorinstanzen hatten die Erhöhung für unwirksam erklärt. Dagegen wehrt sich der Versicherer. Eine Entscheidung sollte noch an diesem Mittwoch (14 Uhr) verkündet werden. (Az. IV ZR 68/22)

Der 4. Senat ließ erkennen, dass die Maßstäbe für Versicherer nicht zu hoch sein dürften. Derzeit gebe es eine Lawine von Verfahren an Landgerichten, in denen einzelne Versicherungsnehmer gegen Tariferhöhungen vorgingen. Sie zweifelten dabei auch an, ob die Versicherer Mittel aus Rückstellungen ausreichend dazu verwendeten, Beiträge stabil zu halten. Dies immer im Einzelfall in quasi jedem Tarif zu überprüfen, sei nur bei offensichtlichen Fehlern etwa bei der Kalkulation von Prämien zumutbar, deutete der Senat in einer ersten Einschätzung an. Es sei gesetzlich ohnehin bereits vorgeschrieben, dass Treuhänder Erhöhungen überprüften.

"Unsere Kalkulation ist korrekt", hatte der Versicherer Axa im Vorfeld betont. Die gesetzlichen Vorgaben seien bisher aber nicht ganz eindeutig. "Auch uns als Krankenversicherer ist daran gelegen, dass der Bundesgerichtshof als letzte Instanz Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellt", sagte ein Sprecher.

Nach Angaben des Bundes der Versicherten gab es bisher nur sehr vereinzelt Urteile dazu. Das hänge damit zusammen, dass Gerichte diese Frage nicht selbst beantworten können, sondern dafür versicherungsmathematische Sachverständige zurate ziehen müsse./avg/DP/men


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
TALANX AG NA O.N. TLX100
Xetra
71,3000
EUR
+1,55
+2,22%
26.04.24
17:35:12
MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N. 843002
Xetra
413,5000
EUR
-9,70
-2,29%
26.04.24
17:35:53
AXA S.A. INH. EO 2,29 855705
Xetra
33,7800
EUR
+0,02
+0,06%
26.04.24
17:35:44
ALLIANZ SE NA O.N. 840400
Xetra
265,5000
EUR
+2,80
+1,07%
26.04.24
17:39:12
Seitenanfang