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Veräußerungsgewinne (VG)

im Fondsbereich für steuerfreie Veräußerungsgewinne aus ausländischen Immobilien

Veräußerungsgewinne (VG)
im Fondsbereich für steuerfreie Veräußerungsgewinne aus ausländischen Immobilien
Verfügbarkeit
"Eine KAG ist dazu verpflichtet, Anteile eines offenen Fonds börsentäglich zurückzunehmen. Eine Ausnahme können hier Offene Immobilienfonds bilden. Der Kunde soll jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist über sein Vermögen verfügen können. Spezielle Kündigungsfristen gibt es lediglich bei Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (936 DEM-Gesetz). "
Vergleichsindex
"(= Benchmark = Vergleichsmaßstab) Die Entwicklung eines bestimmten Index, der einem Fonds als Vergleichsbasis für die Wertentwicklung dient. Ziel eines aktiv gemanagten Fonds ist es, den Vergleichsindex zu schlagen. Passiv gemanagte (Index)-Fonds sollten sich in etwa wie ihr Vergleichsmaßstab entwickeln. "
Vergleichsmaßstab
siehe Vergleichsindex
Verkaufsprospekt
"Das deutsche Investmentrecht schreibt vor, daß vor dem Kaufabschluß über Investmentanteile ein Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen des Investmentfonds ausgehändigt werden muß. Der Inhalt des Verkaufsprospekts ist durch das KAGG genau festgelegt. Er enthält alle Angaben, die für die Beurteilung einer Anlage in Investmentfonds von wesentlicher Bedeutung sind."
Vermögensaufstellung
"Teil des Rechenschafts- und Halbjahresberichts, aus dem Aufteilung und Veränderung des Fondsvermögens hervorgehen. "
Vertragsbedingungen
"Bevor eine Investmentgesellschaft Anteile eines Fonds ausgeben darf, müssen die Vertragsbedingungen eines Fonds vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt werden. Die Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG. "
Vertriebszulassung
"Bevor ausländische Fondsanteile in Deutschland öffentlich zum Vertrieb angeboten werden können, muß die Investmentgesellschaft das Anzeigeverfahren für den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ordnungsgemäß durchlaufen haben."
Verwaltungsvergütung
"(= Managementgebühr = engl. Management Fee) Die Vergütung, die die KAG für die Verwaltung eines Fonds erhält. Die Höhe der Verwaltungsvergütung ist in den 'Besonderen Vertragsbedingungen' im Verkaufsprospekt geregelt. Die Gebühr wird nicht dem Anleger, sondern dem Fonds belastet (vgl. Depotbankgebühr). "
Volatilität
"Schwankungsbereich von Wertpapierkursen, von Rohstoffpreisen, von Zinssätzen oder auch von Investmentfonds-Anteilen während eines bestimmten Zeitraums. Die Volatilität ist eine mathematische Größe (Standardabweichung) für das Maß des Risikos einer Kapitalanlage. Hier wird zum Beispiel ein Durchschnittswert für die Entwicklung des Fonds in einem Monat gebildet. Die Schwankungen dieses Werts werden als Standard genommen und gemessen, wie weit sich der Fonds in einem Monat von diesem Durchschnittswert entfernt hat. Man errechnet also die Schwankungsbreite um den Mittelwert herum. Je größer diese Schwankungsbreite ist, um so volatiler und damit risikoreicher ist ein Fonds. Eine weitere Meßgröße für das Risiko ist beispielsweise der 'Maximale Verlust'."
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