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Offene Fonds

Investmentfonds, bei denen die Anzahl der Anteile nicht begrenzt ist und bei Nachfrage laufend neue Anteile ausgegeben werden; Fondsgesellschaften sind verpflichtet, die Anteile jederzeit wieder zurückzunehmen.

Offene Fonds
Investmentfonds, bei denen die Anzahl der Anteile nicht begrenzt ist und bei Nachfrage laufend neue Anteile ausgegeben werden; Fondsgesellschaften sind verpflichtet, die Anteile jederzeit wieder zurückzunehmen.
Offene Immobilienfonds
Diese Fonds investieren überwiegend in Gewerbeimmobilien, die sie verwalten. Hier ist die Anzahl der Anteile die ausgegeben werden, im Gegensatz zum geschlossenen Immobilienfonds, nicht begrenzt.
Offshore-Fonds
Investmentfonds, die - aus steuerlichen Gründen oder um den üblichen Aufsichtsbestimmungen zu entgehen - ihren Sitz in Ländern ohne spezielle Investmentgesetzgebung gewählt haben, zum Beispiel Liechtenstein, Bermudas, Niederländische Antillen, British Virgin Islands.
Offshore-Fund
siehe: Offshore-Fonds
One-Cancels-Other (OCO)

Die One-Cancels-Other-Order ist eine Orderart, die im Prinzip aus zwei sich gegenseitig ausschließenden normalen Orders besteht, aber als Einheit gehandhabt wird. Der Auftraggeber legt hierbei ein oberes und ein unteres Orderlimit fest. Sobald eines der beiden Limits erreicht wird, wird das andere Limit durch den Broker automatisch gelöscht. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass der Auftraggeber sowohl für steigende als auch für fallende Kurse abgedeckt ist, ohne, dass er dabei den Markt ständig beobachten muss.

Onion-Warrant
Gehört zu den exotischen Optionsscheinen. Hier ist eine feste Bandbreite vorgegeben, innerhalb der der Basiswert während der gesamten Laufzeit verbleiben soll. Der Onion-Warrant beinhaltet zwei ineinander verschachtelte Bandbreiten, eine innere Range und eine äußere Range. Bleibt der Kurs während der Laufzeit in der sogenannten inneren Range, bekommt der Inhaber einen vorher festgelegten Betrag ausgezahlt. Geht der Kurs in eine äußere Range, bekommt der Anleger auch einen Betrag, wenn auch einen niedrigeren. Fällt der Kurs ganz aus den beiden Bandbreiten, dann wird der Onion-Warrant wertlos.
Option
Eine Option gibt dem Käufer das Recht (aber nicht die Pflicht), ein Vertragsangebot zeitlich befristet anzunehmen. Im Vertragsangebot ist der Preis und die Menge der angebotenen Ware fixiert. Sogenannte Kauf- oder Call-Optionen geben das Recht, die Ware zu einem bestimmten Preis zu kaufen und Verkaufs- oder Put-Optionen räumen das Recht ein, eine bestimmte Ware zu einem vorher festgelegten Preis zu verkaufen. Wenn eine Option bis zum letzten Handelstag nicht ausgeübt wird, verfällt sie wertlos. Optionen werden an der Terminbörse gehandelt.
Option seller
siehe: Optionsverkäufer
Options-Omega
Das Omega gibt an, um welchen Prozentsatz sich der Kurs eines Optionsscheins bei einer Kursveränderung des Basiswerts (underlyings) um ein Prozent verändert. Im Gegensatz zum Hebel, der eine gleich starke absolute Kursveränderung von Optionsschein und Basiswert unterstellt, misst das Omega durch die Berücksichtigung des Delta die tatsächliche Hebelleistung des Optionsscheins. Insbesondere bei Optionsscheinen mit einer Moneyness kleiner als 1, also bei aus dem Geld notierenden Optionsscheinen können Fehleinschätzungen, die bei einer ausschließlichen Betrachtung auf den Hebel entstehen, vermieden werden. Bei einem Vergleich von Renditeerwartungen mit einer Direktinvestition in den Basiswert ist das Omega die aussagekräftigste Kennzahl.
Optionsfrist
Zeitspanne zwischen Emission und Fälligkeit einer Option oder eines Optionsscheins, also quasi die Lebensdauer des Optionsscheins.
Optionsgeschäft
Ein bedingtes Termingeschäft, welches dem Käufer gegen Zahlung der Optionsprämie das Recht einräumt - ihn aber nicht verpflichtet - einen bestimmten Wert zum Basispreis zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen (Call Option) oder zu verkaufen (Put Option). Dies kann er entweder in dem gesamten Zeitraum bis zur Fälligkeit (American Option) oder nur am Fälligkeitstag (European Option) tun.
Optionsmarkt
Börse für den Handel mit Optionen.
Optionsprämie
siehe: Optionspreis (1)
Optionspreis (1)
Preis für eine Kauf- oder Verkaufsoption, den der Erwerber einer Option an den Veräußerer zu entrichten hat.
Optionspreis (2)
Preis, zu dem Aktien über die Bezugsrechtsausübung bei Optionsanleihen erworben werden können.
Optionsrecht
Ist das Recht zum Kauf oder Verkauf eines Basisinstrumentes. Bei Optionsscheinen unterscheidet man zwischen europäischem und amerikanischem Optionsrecht.
Optionsscheinkurs
siehe: Optionsscheinpreis
Optionsscheinprämie
siehe: Optionsscheinpreis
Optionsscheinpreis
Kaufpreis eines Optionsscheins. Während der Laufzeit setzt sich der Optionspreis aus dem inneren Wert und dem Zeitwert (der Zeitprämie) zusammen. Am Fälligkeitstag besteht er nur noch aus seinem innneren Wert.
Optionsverhältnis
siehe: Bezugsverhältnis
Optionsverkäufer
Der Verkäufer einer Option. Das ist die Vertragsseite bei einem Optionsgeschäft, die sich der Entscheidung des Optionskäufers beugen muss und dafür eine Optionsprämie kassiert. Er muss also entweder den Basiswert liefern/verkaufen oder abnehmen/kaufen, wenn der Optionskäufer dies verlangt.
Order
Eine Order ist ein Kauf- oder Verkaufsauftrag.
Out of the money
Option(sschein) ohne inneren Wert. Ein Call ist aus dem Geld, wenn der Kurs des Basiswertes niedriger ist als der Ausübungspreis. Bei einem Put ist es umgekehrt: Er ist Out of the money, wenn der Kurs des Basiswertes höher ist als der Ausübungpreis.
Out-Option
siehe: Knock-Out-Option(sschein)
Outperformer / Outperform
Der Begriff "Outperformer" oder "Market Outperformer" bedeutet, dass die Kursentwicklung einer Aktie besser sein wird als die Entwicklung des Branchenindex.
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