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EU-Beitrittsgespräche mit Ukraine und Moldau können beginnen

21.06.2024 - 12:53:48
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau können am kommenden Dienstag wie geplant beginnen. Der EU-Ministerrat formalisierte am Freitag eine bereits in der Vorwoche erzielte Einigung über die sogenannten Verhandlungsrahmen, wie die derzeitige belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Mit ihnen werden die Leitlinien und Grundsätze für die Beitrittsgespräche festgelegt. Ausgerichtet werden soll die erste Verhandlungsrunde am Dienstag in Luxemburg am Rande eines EU-Ministertreffens.

Grundlage für die positive Entscheidung der EU-Staaten zum Verhandlungsstart war eine Analyse der EU-Kommission. Diese war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ukraine und Moldau alle Voraussetzungen für den Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen erfüllt haben. Dazu gehörten unter anderem Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, für einen besseren Schutz von nationalen Minderheiten und zur Einschränkung des politischen Einflusses von Oligarchen.

Der Beginn von Beitrittsgesprächen mit der von Russland angegriffenen Ukraine und deren kleinem Nachbarstaat Moldau war bereits bei einem EU-Gipfel im Dezember grundsätzlich beschlossen worden. Gleichzeitig wurde aber vereinbart, dass vor dem Verhandlungsstart alle Reformauflagen erfüllt sein müssen.

Für die Menschen in der Ukraine gilt die Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen vor allem als wichtiges Zeichen dafür, dass es sich lohnt, den Abwehrkampf gegen Russland weiter fortzusetzen. Wie lange es nach einem Start der Gespräche bis zum EU-Beitritt dauern könnte, ist völlig offen. Die Türkei etwa wurde bereits 1999 EU-Kandidat - und gilt derzeit unter anderem wegen Rückschritten bei der Rechtsstaatlichkeit weiter von einer Mitgliedschaft entfernt als alle anderen Beitrittskandidaten.

Theoretisch kann ein Beitrittskandidat auch nie Mitglied werden. Bei der Ukraine gilt es derzeit so auch als ausgeschlossen, dass sie vor dem Ende des russischen Angriffskriegs EU-Mitglied wird. Denn dann könnte Kiew nach Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags militärischen Beistand einfordern und die EU wäre Kriegspartei./aha/DP/mis


Quelle: dpa-AFX
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