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ROUNDUP/SPD-Führung: Mitgliederbegehren zum Haushalt unzulässig

01.07.2024 - 13:26:37
BERLIN (dpa-AFX) - Die SPD-Führung hält das von einer linken Parteigruppierung angestrebte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 für unzulässig. "Die Prüfung nach dem Statut der SPD hat ergeben, dass ein Mitgliederbegehren, das die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auffordern soll, einem Haushaltsgesetz nur unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen, juristisch nicht zulässig ist", hieß es am Montag nach einer Sitzung des Parteipräsidiums. "Die Haushaltsgesetzgebung liegt ausschließlich beim Deutschen Bundestag und den freigewählten Abgeordneten und kann folglich nicht in einem Mitgliederbegehren verhandelt werden."

Die linke Parteigruppierung "Forum DL21" hatte Mitte Juni beim Parteivorstand ein Mitgliederbegehren beantragt, das sich in den laufenden Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 gegen Kürzungen unter anderem im Sozialbereich wendet. Für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit legt das Papier fest: "Die Ressort-Ansätze der betroffenen Ministerien dürfen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt nicht gekürzt werden. Stattdessen brauchen wir Aufwüchse in diesen Bereichen sowie deutlich mehr Investitionen in bezahlbares Wohnen, eine nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und einen ambitionierten Klimaschutz."

Warnung vor Sparhaushalt

Zur Begründung heißt es unter dem Titel "Unsere Demokratie nicht wegkürzen, in unsere Zukunft investieren!": "Ein Sparhaushalt würde eine Geisterfahrt in ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht bedeuten." Das Papier schließt mit dem Appell: "Die Partei ruft die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auf, einem Bundeshaushalt nur unter diesen Maßgaben zuzustimmen."

Die Jusos, die ein Viertel der Bundestagsabgeordneten stellen, hatten das Mitgliederbegehren unterstützt. Es ist möglich, gegen die Entscheidung der Parteiführung juristisch vorzugehen.

Für die Einleitung eines Mitgliederbegehrens bedarf es der Unterstützung von einem Prozent der SPD-Mitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken von mindestens drei Bundesländern. Das sind derzeit knapp 4.000 Mitglieder, die innerhalb eines Monats online ihre Unterstützung erklären müssten. Schon zu diesem ersten Schritt kommt es nach der Entscheidung der Parteiführung nun zunächst nicht.

In einem zweiten Schritt müssen bei einem Begehren innerhalb von drei Monaten 20 Prozent der Mitglieder zustimmen, also rund 76.000. Der Parteivorstand muss dann erklären, ob er dem stattgibt - anderenfalls kommt es zu einem Mitgliederentscheid./and/DP/mis


Quelle: dpa-AFX
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