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Auf Verbraucher kommt neue Stromumlage zu

09.07.2024 - 16:53:50
BERLIN (dpa-AFX) - Für den Bau neuer und die Modernisierung bestehender Gaskraftwerke plant die Bundesregierung eine neue Umlage auf den Strompreis. Das verlautete aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Die neuen Anlagen sollen helfen, die Stromversorgung auch mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien stabil zu halten. Wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, sollen sie einspringen.

Verivox erwartet Mehrkosten von einigen Euro pro Monat

Zur Größenordnung der geplanten Umlage schrieb die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf Informationen aus Berlin, es dürfte sich um eine "kleine Nachkommastelle" handeln. Mit Blick auf andere Umlagen auf den Strompreis geht das Vergleichsportal Verivox davon aus, dass mit der neuen Umlage auf eine Durchschnittsfamilie Extra-Kosten zwischen ein und drei Euro pro Monat zukämen.

Steuern, Abgaben und Umlagen machten laut Verivox im laufenden Monat rund 31 Prozent des Strompreises aus. Weitere 30 Prozent entfielen auf Stromnetzgebühren, die übrigen 39 Prozent auf die Strombeschaffung und die Marge der Stromversorger. Bis zum Wegfall der EEG-Umlage - über die der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert wurde - im Juli 2022 war der staatliche Anteil am Strompreis deutlich höher.

Ergebnis der Haushaltseinigung

Das Vorhaben ist Teil der Pläne für ein neues Kraftwerkssicherheitsgesetz, auf das sich Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) in der vergangenen Woche geeinigt hatten. Insgesamt sollen Kapazitäten von 12 Gigawatt (GW) entstehen sowie 500 Megawatt an Speicher.

Dazu sollen neue Gaskraftwerke gebaut werden, die so ausgestattet sind, dass sie später auch mit klimafreundlicherem Wasserstoff betrieben werden können; zudem sollen bestehende Kraftwerke umgerüstet werden. Kapazitäten im Umfang von 5 Gigawatt sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanziert werden, weitere 5 Gigawatt über die beschriebene Umlage./hrz/DP/men


Quelle: dpa-AFX
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