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EQS-News: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG (deutsch)

29.05.2024 - 09:00:37
Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG

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EQS-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb
Wertpapierhandelsbank AG

29.05.2024 / 09:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Standortfrage für den kapitalmarktorientierten Mittelstand

Laut der Frühsommerumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)
investieren 37 Prozent der Mittelständler lieber in neue Standorte im
Ausland, weil dort die Kosten und bürokratischen Hürden niedriger sind. Der
DIHK- Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben warnt vor einer schleichenden
Deindustrialisierung Deutschlands und damit die Grundlage des Wohlstands. Er
fordert gerade auch wegen der geopolitischen Krisen, die Unternehmen
verunsichern, klare positive Signale aus Berlin und Brüssel.

Es geht nicht nur um Großkonzerne wie BASF, die die Produktion aus
Deutschland wegen der hohen Energiekosten und dem Fachkräftemangel auf
andere Kontinente verlagern, sondern es geht um das Rückgrat der deutschen
und damit auch der europäischen Wirtschaft - den Mittelstand.

Wir möchten in diesem Standpunkt nur auf einen Bürokratisierungsanker
hinweisen, der aus Brüssel und Berlin an den Mittelstand, der
kapitalmarktorientiert ist, weitergereicht wird. Interessen- oder
Lobbyverbände, die angeblich den kapitalmarktorientierten Mittelstand
vertreten, haben sich auch nicht zu Wort gemeldet, sondern die Augen
geschlossen gehalten. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) regelt die Pflicht zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Europaweit ist CSRD am 5.
Januar 2023 in Kraft getreten und muss national Schritt für Schritt
umgesetzt werden. Nachhaltigkeits- und Finanzberichtserstattung sollen so
den gleichen Stellenwert erhalten. Auch hier gilt wie bei vielen
Regulierungsvorhaben - gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.
Gleichwohl ist es richtig und richtungsweisend.

Nachhaltigkeit sollte und ist für alle mittelständische Unternehmen schon
heute ein wichtiges Thema, ohne dass sie auf den Weltmärkten nicht
konkurrenzfähig sind. Mühsam wurden in den letzten Jahrzehnten
Mittelständler überzeugt den Kapitalmarkt zu suchen - egal über einen
Börsengang oder das Vehikel einer Anleihe, um Fremdkapital bankenunabhängig
zumeist auch über einen längeren Zeitraum aufzunehmen. Viele Mittelständler
ließen sich auch noch immer von einer ausführlichen, teuren
Finanzberichterstattung - zumeist nach IFRS - abhalten, den Schritt an den
Kapitalmarkt zu gehen.

Laut BaFin sind ab dem 1. Januar 2025 alle anderen großen Unternehmen
berichtsverpflichtet. Alle anderen großen Unternehmen? Dann käme ja diese
Problematik erst ab 2026 auf den Mittelstand zu. §267 HGB regelt, welche
Unternehmen als "groß" gelten. Es wird auf § 264 HBG verwiesen (da wäre er
der Bürokratiesumpf, der Europa und Deutschland lähmt):
Kaptalmarktorientierte Kapitalgesellschaften werden immer, wie
Großunternehmen behandelt, auch wenn es tatsächlich kleinere Unternehmen
sind.

Was verbirgt sich denn jetzt konkret hinter CSRD? Da zukünftig alles im
Rahmen der Bilanzprüfung von der BaFin kontrolliert wird, möchten wir hier
ein ausführliches Zitat aufnehmen. "Besondere Bedeutung bei der
Nachhaltigkeitsberichterstattung hat das Kriterium der 'Wesentlichkeit',
denn nicht alle Aspekte der Nachhaltigkeit sind in die
Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen. Dafür haben Unternehmen eine
Wesentlichkeitsanalyse vorzunehmen. Zu berichten ist sowohl über die
wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens auf Mensch und
Umwelt ('Wesentlichkeit der Auswirkungen') als auch über die wesentlichen
Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen ('finanzielle
Wesentlichkeit'), d.h. wie sich z.B. der Klimawandel auf die Entwicklung,
die Leistung und die Lage des Unternehmens auswirkt (bzw. auswirken kann).
Dabei handelt es sich um das sogenannte 'Prinzip der doppelten
Wesentlichkeit'."

Zusammenfassend: Wir haben einen Mittelständler, der eine Anleihe von 30
Mio. EUR am Kapitalmarkt platziert hat. Es gibt 25 Mitarbeiter - zwei in der
Buchhaltung und Rechnungswesen. Die CSRD- Richtlinie sprengt die inhaltliche
Kompetenz und die finanzielle Potenz eines kleinen kapitalmarktorientierten
Unternehmens.

Das ist nur ein Beispiel dafür, wie Brüssel und Berlin mittelständischen
Unternehmen nicht unterstützen, sondern im Gegenteil noch Hürden aufstellen.
Wenn wir nicht von einem Standortnachteil sprechen wollen - ein
Standortvorteil ist das Bürokratiemonster aus Brüssel und Berlin sicherlich
nicht.

Zu mwb:

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Wertpapierdienstleister
mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt
und Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der
Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE000A3EYLC7, WKN A3EYLC) an der
Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den
Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart.
mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und Corporates &
Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 46.000 Orderbücher für
deutsche und internationale Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um
Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene Investmentfonds.
Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland.

Kontakt und weitere Informationen:

mwb Wertpapierhandelsbank AG
Kai Jordan
Kleine Johannisstrasse 4
D-20457 Hamburg
Tel: +49 40-360995-20
E-Mail: kjordan@mwbfairtrade.com

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1912775 29.05.2024 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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