Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent10071 VR Bank Nord eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 24.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR Bank Nord eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Verdacht auf Holz-Fremdkörper - Bäckerei ruft Brötchen zurück

22.05.2024 - 19:57:58
BLEICHERODE (dpa-AFX) - Eine Bäckerei aus Thüringen hat mehrere Backwaren wegen des Verdachts auf darin enthaltene Fremdkörper aus Holz zurückgerufen. Betroffen von dem Rückruf sind gemischte Brötchen zum Fertigbacken in 540-Gramm-Verpackungen, wie die Panem Backstube GmbH mit Sitz in Bleicherode (Landkreis Nordhausen) am Mittwochabend mitteilte. Es gehe um Produkte "Gut&Günstig Gemischte Brötchen zum Fertigbacken" sowie "Kornmühle Gemischte Brötchen zum Fertigbacken" mit Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 30. Mai 2024.

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werde vom Verzehr der Backwaren abgeraten, hieß es in einer Mitteilung. Die Artikel wurden den Angaben zufolge bundesweit bei Netto Marken-Discount sowie in mehreren Bundesländern unter anderem bei Edeka und Marktkauf vertrieben. Verbraucher, die die Produkte mit den entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdaten gekauft hätten, könnten diese gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Einkaufsmärkten zurückgeben, hieß es./cki/DP/he


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang