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ROUNDUP: Scholz erklärt sich im Bundestag - Abschieben wieder nach Afghanistan?

06.06.2024 - 07:20:02
BERLIN (dpa-AFX) - Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gibt am Donnerstag im Bundestag eine Regierungserklärung zur aktuellen Sicherheitslage ab. Dabei wird es einerseits um seine Erlaubnis an die Ukraine gehen, russisches Territorium auch mit deutschen Waffen anzugreifen. Zudem dürfte sich Scholz zum Messerangriff von Mannheim und der sich daran anschließenden Debatte über eine Abschiebung ausländischer Straftäter äußern.

Ein 25-jähriger Afghane hatte vergangene Woche bei einer islamkritischen Kundgebung in Mannheim mehrere Menschen mit einem Messer verletzt, darunter einen 29-jährigen Polizisten, der später an seinen Verletzungen starb. Aus mehreren Bundesländern kam anschließend die Forderung, Abschiebungen in Länder wie Afghanistan oder Syrien wieder zu erlauben. Innenminister Nancy Faeser (SPD) prüft das derzeit.

Djir-Sarai: Politischer Wille für umfassenden Kampf gegen Islamismus gefragt

Seit der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban in Kabul im August 2021 schiebt Deutschland niemanden mehr nach Afghanistan ab. Schon in der Zeit davor hatte man sich wegen der damals bereits schwierigen Sicherheitslage darauf verständigt, nur Männer - und bevorzugt Straftäter und sogenannte Terror-Gefährder - unter Zwang nach Kabul zu bringen. Zu den vielen Menschen aus Syrien und Afghanistan, die in den vergangenen zehn Jahren als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, zählen auch einige, die inzwischen in der Bundesrepublik schwere Straftaten begangen haben oder denen die Polizei zutraut, einen Terroranschlag zu begehen.

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai dringt nun im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Donnerstag) auf ein entschlosseneres Vorgehen gegen ausländische Straftäter und Gefährder: "Wer bei uns schwere Straftaten begeht, der muss auch in Länder wie Afghanistan zurückgeführt werden können." Es dürfe keine Denkverbote geben, "sondern nun ist der politische Wille gefragt, den Islamismus in unserem Land umfassend zu bekämpfen".

CDU-Politiker Throm: Müssen mit Regierung in Kabul über Rückführungen reden

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), forderte von Kanzler Scholz "einen Plan zur ernsthaften Bekämpfung des politischen Islamismus". "Außerdem bietet die Regierungserklärung für Scholz eine gute Gelegenheit zu erklären, wie er seine seit langem angekündigte Abschiebeoffensive in Gang setzen will", sagte Frei dem RND. Der Bundestag stimmt am Donnerstag direkt nach der Regierungserklärung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Bekämpfung des politischen Islams ab.

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), spricht sich für Gespräche über Rückführungsabkommen mit den radikal-islamistischen Taliban in Afghanistan aus. "Wir müssen mit der faktischen Regierung in Kabul über Rückführungen reden, auch wenn wir dieses Regime nicht mögen", sagte Throm dem "Handelsblatt".

Völkerrecht steht Abschiebung nach Afghanistan im Weg

Völkerrechtler und Menschenrechtsexperten haben jedoch Bedenken. "Das sogenannte Non-Refoulement ist ein absolutes Verbot: Das heißt, Asylbewerber oder Flüchtlinge dürfen nicht in ein Land zurückgewiesen werden, in dem ihnen eine menschenrechtswidrige Behandlung droht", sagte der Heidelberger Völkerrechtler Matthias Hartwig der "Rheinischen Post". "Umgekehrt heißt das, dass sie hier aufgenommen werden müssen." Auch Menschenrechtsexpertin Nele Allenberg verwies in dem Blatt auf die Refoulement-Verbote.

Personen, "die Verbrechen begangen haben oder die ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko für das Land darstellen", seien zwar vom Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeschlossen, sagte Hartwig, der Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ist. Allerdings: "Für Deutschland gelten die Regeln der europäischen Menschenrechtskonvention, wo in Artikel 3 das Folterverbot festgeschrieben steht. Das wird vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof dahingehend ausgelegt, dass eine Person, ganz gleich was sie getan hat, nicht in ein Land ausgeliefert werden darf, wo ihr Folter droht." Zudem verwies Hartwig auf das Legalitätsprinzip. Danach müsse die Staatsanwaltschaft eine in Deutschland begangene Straftat verfolgen. Der Strafanspruch solle nicht durch eine Abschiebung ausgehebelt werden.

Weitere Themen: Deutsche Waffen in der Ukraine, Windräder und Cannabis

Mit der Erlaubnis eines Einsatzes deutscher Waffen auf russischem Territorium hat Scholz nach mehr als zwei Jahren Angriffskrieg gegen die Ukraine einen mit den wichtigsten Bündnispartnern abgestimmten Kurswechsel vollzogen. Er soll vor allem der Abwehr der Angriffe auf die ukrainische Metropole Charkiw von russischem Gebiet aus dienen. Diese Entscheidung dürfte Scholz am Donnerstag im Bundestag erklären.

Der Bundestag entscheidet außerdem über ein Gesetz, das Genehmigungen für Windräder und andere Industrieanlagen deutlich beschleunigen soll. Am Abend sollen weitere Regelungen im Zuge der teilweisen Legalisierung von Cannabis für Volljährige beschlossen werden, die seit 1. April gilt. So sollen ein gesetzlicher Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen kommen - ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol./mfi/DP/zb


Quelle: dpa-AFX
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