Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent9112 VR-Bank NordRhön eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 09.06.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR-Bank NordRhön eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

EU einig: Mehr digitale statt gedruckte Anleitungen

09.06.2026 - 21:51:20
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Verbraucher in der EU sollen künftig bei manchen Produkten keine gedruckte, sondern eine digitale Bedienungsanleitung bekommen. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsländer einigten sich auf entsprechende Regelanpassungen, wie die derzeitige zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Die Liste der speziellen Waren, denen Verkäufer künftig nicht mehr unbedingt eine Anleitung in Papierform beilegen müssen, ist umfangreich. Neben Glühbirnen oder Batterien für E-Fahrräder finden sich darauf auch Fahrzeuge wie etwa Sportboote und Jetskis wieder.

Auch spezielle Industrieprodukte wie Schiffsausrüstung oder Aufzüge sollen von den Vereinfachungen erfasst werden. Das Ziel: Unternehmen sollen Informationspflichten öfter digital abwickeln können und weniger drucken müssen. Wer eines der betroffenen Produkte erworben hat, soll der Einigung nach aber auch weiterhin das Recht auf eine gedruckte Anleitung haben - muss diese dann aber explizit vom Verkäufer einfordern.

Weniger Bürokratie für mittelgroße Unternehmen?

Unterhändler einigten sich am Vormittag zudem auf Vereinfachungen für mittelgroße Unternehmen. Für sie sollen künftig mehrere Ausnahmen gelten, von denen bisher nur Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren - zum Beispiel bestimmte vereinfachte Offenlegungsvorschriften und Sorgfaltspflichten.

Dafür wird eine neue Unternehmenskategorie geschaffen, die sogenannten Small Mid-Cap-Unternehmen (SMC). Darunter zählen der Einigung zufolge Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von bis zu 200 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 172 Millionen Euro. Das soll Unternehmen, die schon etwas gewachsen sind, wettbewerbsfähiger machen.

Die erzielte Einigung muss noch vom Plenum des EU-Parlaments und den Mitgliedsländern abgenickt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Die Maßnahmen gehören zu einem EU-Projekt, das Bürokratie abbauen soll./tre/DP/men


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang