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CDU-Politiker: Debatte um Reise-Genehmigungspflicht richtet Schaden an

02.06.2026 - 06:31:07
BERLIN (dpa-AFX) - Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp, kritisiert die Entwicklungen rund um eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte im Wehrdienstgesetz. "Der Vorgang ist extrem ärgerlich und schadet dem Anliegen, junge Menschen freiwillig für den Wehrdienst zu gewinnen", sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post". "Die Debatte richtet großen Schaden an." Er erwarte, dass Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) persönlich sicherstelle, "dass die rechtliche Unsicherheit sofort abgestellt wird".

Das Verteidigungsministerium hatte am Montag angekündigt, die allgemeine Freistellung für längere Auslandsreisen wehrfähiger Männer auch per Gesetz zu regeln. Hintergrund ist eine Regelung im Gesetz über den neuen Wehrdienst, wonach sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Nachdem dies im April für Aufregung gesorgt hatte, räumte Verteidigungsminister Pistorius einen Fehler ein und erließ zunächst eine allgemeine Ausnahme ("Allgemeinverfügung"), mit der die Regelung außer Vollzug gesetzt wurde.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelte aber das Vorgehen an, eine vom Parlament beschlossene gesetzliche Regelung mit einer Allgemeinverfügung des Ministeriums außer Kraft zu setzen. Daraufhin kündigte das Ressort am Montag eine gesetzliche Regelung an. Eine Änderung am Wehrpflichtgesetz sei dazu in das Reservestärkungsgesetz aufgenommen worden, das sich derzeit in der Abstimmung befinde, sagte eine Sprecherin. "Die Regelung zu Auslandsaufenthalten nach § 3 Wehrpflichtgesetz wird darin auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt."

Es werde der schnellstmögliche Weg genutzt, um für Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten auszuräumen. "In der Sache ändert sich nichts. Eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte muss derzeit nicht eingeholt werden."/sku/DP/zb


Quelle: dpa-AFX
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