BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 46 Mio. und gibt Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt
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EQS-Ad-hoc: BOOSTER Precision Components GmbH / Schlagwort(e):
Anleiheemission/Sonstiges
BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit
anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 46 Mio. und gibt
Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt
12.11.2025 / 18:22 CET/CEST
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BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit
anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 46 Mio. und gibt
Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt
Schwanewede, 12. November 2025 - Die Geschäftsführung der BOOSTER Precision
Components Holding GmbH (die "Gesellschaft") hat heute beschlossen, die
Begebung von neuen vorrangig besicherten und variabel verzinslichen
Unternehmensanleihen mit einem anfänglichen Emissionsvolumen von bis zu EUR
46 Mio. (die "Neue Anleihe ") zu prüfen. Pareto Securities AS, Niederlassung
Frankfurt (der "Manager") wurde beauftragt, ab dem 13. November 2025 eine
Reihe von Gesprächen mit potenziellen Investoren zu organisieren.
Der Anleihe soll eine Laufzeit von vier (4) Jahren haben und schwedischem
Recht unterliegen. Die Mindestanlagesumme bzw. -zuteilung beträgt EUR
100.000,00. Der Nettoerlös aus der Platzierung der Neuen Anleihe wird zur
Refinanzierung der bestehenden vorrangig besicherten Anleihe der
Gesellschaft mit einem ausstehenden Betrag von EUR 41,5 Mio. und einer
Laufzeit bis zum 28. November 2026 (ISIN NO0012713520) (die "Bestehende
Anleihe ") einschließlich Kündigungsprämie und aufgelaufener, aber noch
nicht gezahlter Zinsen verwendet.
Die endgültige Entscheidung über die Begebung der Neuen Anleihe wird die
Gesellschaft auf der Grundlage der Bedingungen des Fremdkapitalmarkts und
dem Ausgang der Investorengespräche treffen. Die Gesellschaft wird den
Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Verlauf der Transaktion gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen informieren.
Die Gesellschaft gibt hiermit ferner bekannt, dass ihr Hauptgesellschafter,
die Halder Germany II GmbH & Co. KG ("Gesellschafter"), der Gesellschaft
heute mitgeteilt hat, dass die Komplementärin der Halder Germany II, die
CAP4CAP GmbH & Co KG, durch die CAP2CAP Administration GmbH ("CAP2CAP")
ersetzt wurde ("Ersetzung"). Diese Ersetzung gilt gemäß den
Anleihebedingungen vom 25. November 2022 der Bestehenden Anleihe (die
"Anleihebedingungen")
als Kontrollwechselereignis (Change of Control Event). Infolge dieses
Kontrollwechselereignisses hat jeder Gläubiger de Bestehenden Anleihe
("Anleihegläubiger")
gemäß Ziffer 9.6 (a) der Anleihebedingungen das Recht, den Rückkauf aller
oder eines Teils seiner Schuldverschreibungen zu einem Preis pro
Schuldverschreibung in Höhe von 101 % des Nennbetrags zuzüglich
aufgelaufener, aber noch nicht gezahlter Zinsen zu verlangen (die
"Verkaufsoption").
Anleihegläubiger, die die Verkaufsoption ausüben wollen, müssen spätestens
30 Kalendertage nach dem Datum dieser Mitteilung (d.h. spätestens am 12.
Dezember 2025) (der "Stichtag") eine Mitteilung an Nordic Trustee & Agency
AB (publ), z.H. Anna Litewka, P.O. Box 7329, SE-103 90 Stockholm,
sweden@nordictrustee.com, T: +46 8 783 7900, senden. Soweit Anleihegläubiger
die Verkaufsoption wirksam ausgeübt haben, hat die Gesellschaft die
betreffenden Schuldverschreibungen spätestens 20 CSD-Geschäftstage nach dem
Stichtag zurückzukaufen.
CAP2CAP und die Gesellschaft betrachten die Ersetzung als eine rein
technische Änderung auf der Ebene des Gesellschafters, die sich nicht auf
die Geschäftstätigkeit oder den Betrieb der Gesellschaft auswirkt. Daher
wird die Ersetzung nach Ansicht der Gesellschaft die Interessen der
Anleihegläubiger nicht wesentlich beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Gesellschaft, für die Bestehende
Anleihe ein schriftliches Verfahren einzuleiten, um die Zustimmung der
Anleihegläubiger zur Ersetzung und zur Änderung der Anleihebedingungen
einzuholen, um zu vermeiden, dass die Ersetzung als Kontrollwechsel
angesehen wird (der "Vorschlag"). Als Entschädigung für die
Anleihegläubiger, die für den Vorschlag stimmen, beabsichtigt die
Gesellschaft, eine Zustimmungsgebühr in Höhe von 0,50 Prozent des
Nennbetrags jeder Bestehenden Anleihe anzubieten, vorbehaltlich der
Bedingungen, die in der entsprechenden Bekanntmachung zum schriftlichen
Verfahren festgelegt sind. Weitere Informationen zu dem Vorschlag werden in
einer separaten Pressemitteilung sowie in der entsprechenden Bekanntmachung
des schriftlichen Verfahrens dargelegt, falls die Gesellschaft beschließt,
das schriftliche Verfahren einzuleiten.
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch
eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese
Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"),
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht
unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger
Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger
Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf
angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in
dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder
Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder
japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es
findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten
Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten
Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete
Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von
Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die
in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten
sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf
das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und
Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu
überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse
oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf
zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser
Ad-hoc-Mitteilung gelten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
iron AG
Fabian Kirchmann | Karolin Bistrovic
+49 221 914097 14
booster-precision@ir-on.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BOOSTER Precision Components GmbH
Industriepark Brundorf 4
28790 Schwanewede
Deutschland
Internet: https://www.booster-precision.com/
ISIN: NO0012713520
WKN: A30V3Z
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt; FNSE
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Quelle: dpa-AFX