Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent11184 Ostfriesische Volksbank eG (Leer) Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 10.12.2025 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Ostfriesische Volksbank eG (Leer)

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Verbände planen Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer-Reform

10.12.2025 - 10:47:15
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bund der Steuerzahler und der Immobilieneigentümerverband Haus & Grund wollen Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer-Reform einlegen. Das kündigten die Präsidenten der beiden Verbände in München an. Nachdem der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht die seit Anfang des Jahres geltende Neuregelung der Grundsteuer für rechtens erklärt hat, wollen die Verbände das Gesetz über den Gang nach Karlsruhe kippen. "Es ist für viele Menschen eine wirkliche Belastung", sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bunds der Steuerzahler.

Sowohl Haus & Grund als auch Bund der Steuerzahler sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen. Der Bundesfinanzhof hält die Pauschalierung trotz der daraus folgenden Ungenauigkeiten bei der Besteuerung für verfassungsrechtlich vertretbar. Haus & Grund jedoch hält die Pauschalierung für zu ungenau. Der "Toleranzbereich" sei überschritten, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke./cho/DP/mis


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang