Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent9068 VR-Bank Mitte eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 22.09.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR-Bank Mitte eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

APA ots news: FMA kann als "Trusted Flagger" künftig wirksamer gegen...

22.09.2026 - 10:06:33
APA ots news: FMA kann als "Trusted Flagger" künftig wirksamer gegen rechtswidrige Finanzangebote auf Social Media vorgehen

Finanzmarktaufsicht kann als "vertrauenswürdiger Hinweisgeber"
gemäß EU-Recht unerlaubte Finanzdienste bevorzugt bei
Online-Plattformen melden - Bescheid der KommAustria

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
wurde von der
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als vertrauenswürdiger
Hinweisgeber ("Trusted Flagger") gemäß der EU-Verordnung über
digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zertifiziert. Der
entsprechende Bescheid wurde der FMA jetzt zugestellt. Die
Zertifizierung gilt für den Bereich rechtswidrige
Finanzdienstleistungen .

Der neue Status erlaubt es der FMA, Online-Plattformen gezielt
und mit Priorität auf Inhalte hinzuweisen, die auf unerlaubte
Finanzdienstleistungen hindeuten - etwa Fake-Broker, betrügerische
Anlageangebote, unerlaubte Krypto-Trading-Plattformen oder
Anlagebetrug in geschlossenen Messenger-Gruppen. Anbieter von Online-
Plattformen sind gemäß DSA verpflichtet, Meldungen vertrauenswürdiger
Hinweisgeber vorrangig zu behandeln und zügig zu entscheiden - anders
als Meldungen einzelner Nutzer:innen, die immer wieder in der Masse
untergehen.

Allein im Jahr 2025 gingen bei der FMA 842 Meldungen zu
Anlagebetrug ein , die gemeldeten Fälle summierten sich auf einen
Gesamtschaden von rund 20 Millionen - was nur einen Bruchteil des
tatsächlichen Schadens darstellt. Die Anbahnung von Anlagebetrug über
soziale Medien und Messenger-Dienste ist der am schnellsten wachsende
Trend der vergangenen Jahre. Die Erfahrungen der FMA-Ermittler:innen
zeigen, dass Online-Plattformen regelmäßig eine zentrale Rolle für
die Verbreitung betrügerischer Angebote spielen. Sie sind eine
Eintrittspforte für den Betrug - über Deepfake-Videos, KI-gesteuerte
Chatbots in Investment-Gruppen und geklonte Identitäten, mit denen
Betrüger:innen ihre Opfer in großem Maßstab täuschen.

"Betrüger:innen sind oft die ersten, die neue Technologien für
sich nutzen - und sie schaden damit dem Vertrauen der Menschen in den
Finanzmarkt " , sagt FMA-Vorständin Mariana Kühnel . "Dieses
Vertrauen ist wichtig: Wer sicher ist, dass Anlageangebote seriös
sind, ist eher bereit, am Kapitalmarkt zu investieren. Der neue
Status als "Trusted Flagger" stärkt unsere Möglichkeiten, gezielt
gegen betrügerische Inhalte im Netz vorzugehen."

"Digitale Plattformen spielen bei der Verbreitung unerlaubter
Finanzangebote eine zentrale Rolle", ergänzt FMA-Vorstand Helmut Ettl
. "Wer mit Anzeigen Erlöse erzielt, muss auch wirksam in Prävention
investieren. Mit dem Trusted-Flagger-Status nehmen wir die
Plattformen stärker in die Pflicht - das ist ein wichtiger Beitrag
dazu, dass sich Anleger:innen auch im digitalen Raum auf einen
sauberen, vertrauenswürdigen Finanzplatz verlassen können."

Die FMA kann auch in Zukunft nicht selbst die Angebote löschen
oder sperren - das bleibt Aufgabe der Plattform. Der neue Status
erhöht aber die Priorität und Nachvollziehbarkeit der Meldungen und
soll schnellere Entscheidungen der Plattformen ermöglichen. "Trusted
Flagger" wird damit zu einem weiteren Hebel, der bestehende
Instrumente wie Investorenwarnungen, Untersagungen, Strafanzeigen und
Meldungen an Hosting-Provider ergänzt.

Erste Erfahrungen anderer Aufsichtsbehörden stimmen
zuversichtlich: In Irland ist die Central Bank of Ireland seit
Frühjahr 2025 als "Trusted Flagger" anerkannt. Dort kommen Antworten
großer Plattformen mittlerweile sehr zügig, mit Löschquoten von rund
99 Prozent.

Für die FMA ist der Kampf gegen unerlaubte Finanzangebote im Netz
kein Nebenschauplatz, sondern eng mit ihrem Kernauftrag verknüpft:
einem sauberen, stabilen Finanzplatz, dem Anleger:innen vertrauen
können. Eine Aufsicht, die mit der technologischen Entwicklung
Schritt hält, ist dafür ebenso Voraussetzung wie robuste Maßnahmen
gegen Betrug, die sich laufend an neue Maschen anpassen - ergänzt
durch Aufklärung und Finanzbildung als Prävention, etwa über die FMA-
Formate "Reden wir über Geld" im Internet und auf Instagram und
Youtube .

Hintergrund: Was ist ein "Trusted Flagger"?

Der Digital Services Act der Europäischen Union verpflichtet
große Online-Plattformen, Meldungen von zertifizierten
"vertrauenswürdigen Hinweisgebern"/"Trusted Flaggern" vorrangig zu
bearbeiten. Zuständig für die Vergabe dieses Status ist in Österreich
die KommAustria als nationaler Koordinator für digitale Dienste.
Voraussetzung ist der Nachweis besonderer Sachkenntnis im jeweiligen
Fachgebiet, organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit von
Online-Plattformen sowie eine sorgfältige, genaue und objektive
Vorgehensweise bei Meldungen. Die Zertifizierung ist zeitlich nicht
befristet, kann aber bei mangelhafter Qualität der Meldungen
widerrufen werden. Zertifizierte Hinweisgeber werden von der
Europäischen Kommission unionsweit veröffentlicht und sind damit von
allen Anbietern von Online-Plattformen anzuerkennen.

Rückfragehinweis:
   Finanzmarktaufsicht (FMA) 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 


*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0040 2026-09-22/10:01


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang