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US-Geschworene: Meta und Youtube warnten nicht über Risiken

25.03.2026 - 19:11:17
LOS ANGELES (dpa-AFX) - Der Facebook-Konzern Meta und die Google-Videoplattform YouTube haben eine Niederlage in einem US-Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten einstecken müssen. Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten.

Die Geschworenen sprachen der 20-jährigen Klägerin demnach einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle. Die Unternehmen können gegen das Urteil in Berufung gehen. Von Meta hieß es, man sei mit der Entscheidung nicht einverstanden und prüfe die rechtlichen Optionen.

Potenziell wegweisender Prozess

In dem Prozess warf die 20-jährige Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftrat, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen - und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.

Die Klage richtete sich zuletzt gegen Youtube und den Foto- und Videodienst Instagram, der Meta-Konzern gehört. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.

Hunderte weitere Klagen

Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben. Meta und Google wiesen in dem Prozess die Vorwürfe zurück. In dem Prozess wurde vor den Geschworenen auch Meta-Chef Mark Zuckerberg befragt.

Erst am Vortag hatten Geschworene im US-Bundesstaat New Mexico Meta zu einer Geldstrafe von 375 Millionen Dollar verurteilt, weil das Unternehmen nach Überzeugung einer US-Jury wider besseres Wissen nicht genug für den Schutz junger Nutzer getan hat. Meta will in Berufung gehen./so/DP/stw


Quelle: dpa-AFX

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