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Nachrichtenübersicht

WDH/Ritter-Sport-Hersteller: Markenschutz für uns essenziell

05.11.2026 - 15:36:22
(In Titel und im 1. Satz muss es "Ritter-Sport-Hersteller" heißen (nicht "Ritter Sport"). Die Bezeichnung des Klägers wurde konkretisiert.)

STUTTGART (dpa-AFX) - Der Ritter-Sport-Hersteller hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart im Markenrechtsstreit gegen den Haferriegel-Hersteller Wacker GmbH aus Mannheim begrüßt. "Der Markenschutz ist für ein Unternehmen von zentraler Bedeutung, weil das als Marke geschützte individuelle Erscheinungsbild für Wiedererkennbarkeit im Supermarktregal sorgt", teilte die Alfred Ritter GmbH als Hersteller von Ritter Sport mit. Deshalb stelle es einen der bedeutendsten Vermögenswerte dar.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuvor der Klage der Alfred Ritter GmbH auf Unterlassung und Schadenersatz wegen des quadratischen Haferriegels "Monnemer Quadrat Bio" der Firma Wacker stattgegeben. Die Verpackungen seien "überdurchschnittlich" ähnlich, die Waren seien zumindest "durchschnittlich" ähnlich, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani. Es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten. Eine Markenverletzung sei gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 2 U 3/26)

"Wir konnten daher nicht anders, als eine juristische Klärung herbeizuführen", hieß es in der Stellungnahme der Alfred Ritter GmbH weiter. "Für uns als Familienunternehmen ist die typische quadratische Verpackungsform von großer Bedeutung." Diese habe für das Unternehmen den gleichen Stellenwert wie für andere etwa ihre individuelle Farbe.

Ritter Sport klagte 2025 gegen die Firma Wacker

Ritter Sport hatte 2025 den Mannheimer Hersteller des quadratischen Haferriegels "Monnemer Quadrat Bio" verklagt: Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.

Der Schokoladenhersteller sieht durch die quadratische Verpackung des Haferriegels sein Markenrecht verletzt - für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.

Die Schwaben argumentieren zudem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es./jak/DP/he


Quelle: dpa-AFX
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