Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8661 Volksbank Chemnitz eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 06.10.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Chemnitz eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Datenschutzbeauftragter: Bei KI auch Stopp-Schilder nötig

06.10.2026 - 12:22:49
BERLIN (dpa-AFX) - Mit Besorgnis blickt der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann auf zwei Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Natürlich sollte man über Präzisierungen und gewisse Anpassungen beim Informationsfreiheitsgesetz nachdenken, sagte Hennemann zu seinem Amtsantritt. Die aktuellen Vorschläge liefen allerdings "zum Teil auf eine Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts hinaus".

Seit 2006 bietet das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen der Behörden des Bundes, unabhängig davon, ob der Fragende ein besonderes Interesse nachweisen kann. Die schwarz-rote Koalition plant unter anderem den Kreis der Frageberechtigten auf Privatpersonen zu begrenzen. Zivilgesellschaftliche Gruppen haben dagegen protestiert. Die Gebühren für eine Auskunft sollen "im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip" angepasst werden. Die Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden sollen in den Antworten der Behörden nach dem IFG künftig geschwärzt werden.

Wo das Informationsfreiheitsgesetz Licht ins Dunkle brachte

Mit Hilfe des IFG wurden bereits zahlreiche Vorgänge in Bundesbehörden öffentlich gemacht. So konnten etwa Informationen rund um die Corona-Maskenaffäre um den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingesehen sowie Informationen zu Nebeneinkünften von Abgeordneten und Kontakte zu Lobbyisten offengelegt werden.

Bedenken äußerte der unabhängige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auch mit Blick auf die geplante Reform der Gesetze, die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) regeln. Es sei angesichts der aktuellen Lage nachvollziehbar, dass Änderungen angestrebt würden. Er habe hier jedoch, genauso wie seine Vorgängerin Louisa Specht-Riemenschneider "starke verfassungsrechtliche Zweifel an der einen oder anderen Stelle". Hennemann äußerte die Hoffnung, damit im Bundestag Gehör zu finden.

Vorfahrtsstraßen und Stopp-Schilder für KI

Handlungsbedarf sieht er zudem bei der Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas, insbesondere da, wo "Abhängigkeiten und missbräuchliche Praktiken durch autoritäre Staaten" zu befürchten seien. Gleichzeitig werde sein Haus "technologische Sprünge in den Blick nehmen", vor allem im Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Eine strategische Vorausschau sei dafür unabdingbar ebenso wie eine regulatorische Begleitung. Es brauche "Vorfahrtsstraßen und Stopp-Schilder" im Datenverkehr./abc/DP/nas


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang