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Nachrichtenübersicht

EQS-Adhoc: Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen Anlegern (deutsch)

01.04.2026 - 17:56:00
Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen Anlegern

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EQS-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen /
Kapitalerhöhung
Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit
Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen
Anlegern

01.04.2026 / 17:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, WEDER DIREKT
NOCH INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,
AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE
VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE
BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER
VERÖFFENTLICHUNG.

Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit
Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen
Anlegern

  * Ausgabe von bis zu 4.269.651 Neuen Aktien, die 20 % des ausstehenden
    Grundkapitals und Bruttoerlösen von bis zu EUR 105 Mio. entsprechen


  * Vorabplatzierung Neuer Aktien bei institutionellen Anlegern welche
    unverzüglich startet


  * Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung sollen zur weiteren Expansion in den
    USA durch ausgewählte Akquisitionen und zur Erschließung neuer
    Geschäftsmöglichkeiten in ganz Europa (ca. 80 % der Erlöse) sowie zur
    Stärkung der Bilanz (ca. 20 % der Erlöse) verwendet werden


* Bezugsfrist voraussichtlich vom 08. April bis 21. April 2026

München, 01. April 2026 - Die Geschäftsführung der Mutares Management SE
("Geschäftsführung"), der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares
SE & Co. KGaA (ISIN DE000A2NB650) ("Mutares" oder "Gesellschaft"), hat heute
mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ("Aufsichtsrat")
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit
EUR 21.348.256,00 um bis zu EUR 4.269.651,00 auf bis zu EUR 25.617.907,00
durch Ausgabe von bis zu 4.269.651 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien
der Gesellschaft ("Neue Aktien") mit Bezugsrechten der Aktionäre der
Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten
Kapitals 2024/I zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Jede Neue Aktie ist ab dem
1. Januar 2025 voll gewinnanteilsberechtigt.

Bis zu 1.076.166 Aktien der Mutares (die "Vorabplatzierungsaktien") sollen
im Rahmen von Privatplatzierungen ("Vorabplatzierungstranche") ausgewählten
institutionellen Anlegern angeboten und bei diesen platziert werden, und
zwar (i) außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf
Regulation S des U.S. Securities Acts von 1933 in der jeweils geltenden
Fassung ("Securities Act") sowie (ii) in den Vereinigten Staaten
ausschließlich an qualifizierte institutionelle Käufer ("QIBs") im Sinne von
Rule 144A des Securities Acts, die zugleich qualifizierte Käufer im Sinne
von Section 2(a)(51)(A) des U.S. Investment Company Acts von 1940 sind. Die
Vorabplatzierungstranche wird unmittelbar nach dieser Bekanntmachung
eingeleitet und im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ("ABB")
durchgeführt.

Die Vorabplatzierungsaktien werden mit einem Abschlag von 19 % auf den
volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten 5 Handelstage vor dieser
Bekanntgabe und einem Abschlag von 16 % auf den theoretischen
Bezugsrechtspreis ("TERP") angeboten. Die im Rahmen der
Vorabplatzierungstranche erworbenen Vorabplatzierungsaktien sind ex
Bezugsrechte und werden am 02. April 2026 zugeteilt, mit Handelsdatum am 08.
April 2026 und Abwicklungsdatum voraussichtlich am 10. April 2026, wobei die
Aufnahme des Handels der im Rahmen der Vorabplatzierung platzierten Neuen
Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)
am selben Tag erfolgt. Der Platzierungspreis entspricht dem Bezugspreis je
Neuer Aktie ("Bezugspreis").

Zur Ermöglichung der Vorabplatzierung haben bestimmte Aktionäre (die ca. 25
% des ausstehenden Grundkapitals der Gesellschaft halten) auf ihre
Bezugsrechte in Höhe von 1.076.166 Neuen Aktien verzichtet. Die
verbleibenden 3.193.485 Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft
auf Grundlage eines Dokuments gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. (db)(iii)
und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der
Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") der Gesellschaft (das
"Anhang-IX-Dokument") im Wege mittelbarer Bezugsrechte während der
Bezugsfrist angeboten, die voraussichtlich am 8. April 2026 (einschließlich)
beginnt und am 21. April 2026 (einschließlich) endet ("Bezugsfrist"), und
zwar zum Bezugspreis gemäß den Bedingungen des Bezugsangebots
("Bezugstranche"). Die Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger
wird voraussichtlich am oder um den 2. April 2026 erfolgen.

Bei einer Bezugsquote von 100 %, die nach Ablauf der Bezugsfrist
festgestellt wird, würden sich das Gesamtvolumen der Transaktion und die
Bruttoerlöse auf EUR 105 Mio. primärer Erlöse für die Gesellschaft belaufen.
Die Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung sollen für die weitere Expansion in
den Vereinigten Staaten durch ausgewählte Akquisitionen und zur Erschließung
neuer Geschäftsmöglichkeiten in ganz Europa (80 % der Erlöse) sowie für die
Stärkung der Bilanz (20 % der Erlöse) verwendet werden.

Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt, d. h. fünf (5) Bestehende
Aktien berechtigen zum Bezug einer (1) Neuen Aktie zum Bezugspreis. Die
Bezugsrechte für die Neuen Aktien (ISIN DE000A41YEC7) werden vom 10. April
2026 bis einschließlich 16. April 2026 im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse gehandelt. Im Rahmen der Bezugstranche erworbene Neue Aktien
werden voraussichtlich am 28. April 2026 geliefert, wobei die Aufnahme des
Handels im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime
Standard) am selben Tag erfolgt. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine
Entschädigung gezahlt.

Neue Aktien, für die während der Bezugstranche keine Bezugsrechte ausgeübt
wurden, werden ausgewählten institutionellen Anlegern im Rahmen einer
internationalen Privatplatzierung angeboten oder nach Ablauf der Bezugsfrist
am Markt veräußert, jeweils zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis
entspricht.

Die Gesellschaft hat sich einer dreimonatigen (3) Lock-up-Periode
verpflichtet, gefolgt von einer weiteren dreimonatigen (3) Lock-up-Periode,
auf die der Sole Global Coordinator verzichten kann. Cantor fungiert als
Sole Global Coordinator und gemeinsam mit B. Metzler seel. Sohn & Co. und
Stifel als Joint Bookrunners (zusammen die "Joint Bookrunners").

HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND WICHTIGER HINWEIS

Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Kanada, Australien oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung
veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden, in der die Verbreitung
oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. Sie enthält weder ein Angebot noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder
in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig wäre.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches
Angebot der Neuen Aktien in der Bezugstranche in Deutschland erfolgt
ausschließlich auf Grundlage des in deutscher Sprache erstellten Dokuments
gemäß der Prospektausnahme nach Artikel 1 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe
(db)(iii) und Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe (ba)(iii) in
Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die "Prospektverordnung") der
Gesellschaft (das "Anhang-IX-Dokument"), das in elektronischer Form bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") eingereicht wird
und voraussichtlich am 2. April 2026 auf der Website der Gesellschaft
(ir.mutares.com) im Bereich "Aktie-Kapitalerhöhung 2026" veröffentlicht
wird. Eine Billigung des Anhang-IX-Dokuments durch die BaFin ist weder
erforderlich noch wurde sie erteilt. Aktionären und Anlegern wird empfohlen,
das Anhang-IX-Dokument sorgfältig zu lesen, bevor sie eine Entscheidung über
die Ausübung, den Erwerb oder den Verkauf von Bezugsrechten treffen, und
insbesondere die im Abschnitt "Risikofaktoren" beschriebenen Risiken bei
ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen. Angesichts der derzeit hohen
Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich Aktionäre vor
Ausübung etwaiger Bezugsrechte zum Bezugspreis auch über den Börsenkurs der
Aktien der Gesellschaft informieren. Das Anhang-IX-Dokument ist verfügbar.
Es wird ferner empfohlen, dass Anleger die auf der Website der Gesellschaft
(https://ir.mutares.com/veroeffentlichungen/) verfügbaren Finanzberichte,
einschließlich des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2024, sowie die weiteren auf der Website der Gesellschaft verfügbaren
Informationen lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen, auch
in Bezug auf Risiken.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien wurde kein Prospekt
erstellt und wird auch kein Prospekt erstellt werden. Eine
Anlageentscheidung hinsichtlich der Bezugsrechte und/oder der Neuen Aktien
sollte nur auf Grundlage des Anhang-IX-Dokuments und der öffentlich
verfügbaren Informationen über die Gesellschaft getroffen werden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außer Deutschland
richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der
EU-Prospektverordnung sind.

Diese Veröffentlichung darf nur im Vereinigten Königreich verbreitet werden
und richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Absatz 15 des Schedule 1 der Public Offers and Admissions to
Trading Regulations 2024 (POATR) sind und die zudem (i) professionelle
Anleger im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der Financial Services and Markets
Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung
(die "Order") oder (ii) high net worth companies im Sinne von Artikel 49
Absatz 2 Buchstabe (a) bis (d) der Order oder andere Personen sind, an die
diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese
Personen zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die Neuen Aktien
stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung und jede Einladung,
jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum
anderweitigen Erwerb der Neuen Aktien wird ausschließlich mit relevanten
Personen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen
nicht auf Grundlage dieser Materialien oder ihres Inhalts handeln oder sich
darauf verlassen.

Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in
den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und
werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden
Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere dürfen in den
Vereinigten Staaten nur mit Registrierung oder auf Grundlage einer Befreiung
von den Registrierungsanforderungen des Securities Acts angeboten oder
verkauft werden.

In den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot dieser
Wertpapiere statt. Cantor Fitzgerald Ireland Limited, B. Metzler seel. Sohn
& Co. Aktiengesellschaft und Stifel Europe Securities SAS (zusammen die
"Konsortialbanken") handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien
(das "Angebot") ausschließlich für die Gesellschaft und für niemand anderen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Konsortialbanken niemand anderen
als ihren Kunden betrachten und sind gegenüber niemand anderem als der
Gesellschaft dafür verantwortlich, den Schutz zu gewähren, den sie ihren
Kunden gewähren, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt
dieser Bekanntmachung oder einer anderen in dieser Bekanntmachung genannten
Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit zu erteilen.

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können
"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen
beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen, Annahmen und
Informationen der Geschäftsführung der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind keine Garantien für die künftige Entwicklung und sind mit
bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund
verschiedener Faktoren können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse,
Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in diesen Aussagen
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übernimmt irgendeine Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser
Mitteilung enthaltenen Meinungen oder der zugrunde liegenden Annahmen. Die
Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen in
dieser Mitteilung zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass
alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung
Geltung haben und dass weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken eine
Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an die tatsächlichen
Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Keine der Gesellschaft und der Konsortialbanken (zusammen die "Personen")
oder deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, persönlich
haftende Gesellschafter, Mitarbeiter, Bevollmächtigte, verbundene
Unternehmen, Aktionäre oder Berater solcher Personen (die "Vertreter")
können Sie über Änderungen informieren noch sind sie verpflichtet, die
Bekanntmachung zu aktualisieren oder auf dem neuesten Stand zu halten oder
dem Empfänger Zugang zu zusätzlichen Informationen zu gewähren, die in
diesem Zusammenhang entstehen könnten, mit Ausnahme der Offenlegungen, die
nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Diese
Bekanntmachung stellt keine Anlage-, Rechts-, Buchhaltungs-, regulatorische,
steuerliche oder sonstige Beratung dar. Keine Person ist befugt,
Informationen zu erteilen oder Erklärungen abzugeben, die nicht in dieser
Bekanntmachung enthalten sind oder nicht mit ihr übereinstimmen; solche
Informationen oder Erklärungen dürfen, sofern sie erteilt oder abgegeben
werden, nicht als von der Gesellschaft oder einer Konsortialbank autorisiert
angesehen werden.

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEMITTEILUNG. ANLEGER
SOLLTEN DIE IN DIESEM DOKUMENT GENANNTEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF
GRUNDLAGE DER IM ANHANG-IX-DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZEICHNEN ODER
ERWERBEN.


Ende der Insiderinformation

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   Sprache:        Deutsch
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2302546 01.04.2026 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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