Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG kündigt eine Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von EUR 600 Mio. und einer Laufzeit bis 2031 an
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EQS-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige
Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG kündigt eine Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von EUR 600 Mio. und
einer Laufzeit bis 2031 an
09.09.2026 / 07:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE
ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
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VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
Frankfurt am Main, 9. September 2026 - Der Vorstand der Deutsche Börse AG
(die "Gesellschaft") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft
heute beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte
Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. (die
"Schuldverschreibungen") zu begeben.
Die Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000
können in neue und/oder bestehende auf den Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft (die "Aktien") gewandelt oder in bar zurückgezahlt werden. Das
Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen
wird ausgeschlossen. Die Gesellschaft macht von einer Ermächtigung ihrer
Hauptversammlung 2024 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch.
Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrags begeben und
werden mit einem Zinssatz von 0,50 % p.a. verzinst. Sofern die
Schuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder
zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie bei Fälligkeit am 16.
September 2031 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt, der
zwischen 105,84 % und 108,53 % ihres Nennbetrags festgesetzt werden wird
(der "Aufgezinste Rückzahlungsbetrag"), was einer Rendite bis Fälligkeit
zwischen 1,625 % und 2,125 % entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird
mit einer Wandlungsprämie zwischen 30 % und 35 % über dem Referenzaktienkurs
festgesetzt, wobei dieser dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP)
der Aktien im Xetra-Handel zwischen dem Start und der Preisfestsetzung des
Angebots am 9. September 2026 entspricht.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden Schuldverschreibungen
(insgesamt, jedoch nicht nur teilweise) jederzeit zu ihrem Aufgezinsten
Rückzahlungsbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Rückzahlungstag
(ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach
dem 5. November 2029 der Wert der den Schuldverschreibungen zugrunde
liegenden Aktien 130 % des dann geltenden Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags
über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn zu
irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden und nicht von
der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen
Schuldverschreibungen auf 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrags der
Schuldverschreibungen gefallen ist.
Die Gesellschaft hat vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und eines Verzichts
durch die Joint Global Coordinators für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen
nach Vollzug des Angebots einer Lock-up-Verpflichtung zugestimmt.
Die Schuldverschreibungen werden im Wege eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in
bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die
"Vereinigten Staaten" oder "USA") gemäß Regulation S des U.S. Securities Act
von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") sowie
außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und sonstiger
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder Verkauf der Schuldverschreibungen
nach geltendem Recht unzulässig wäre, im Rahmen einer Privatplatzierung
angeboten (das "Angebot").
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der
Schuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der
Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden.
Die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen werden voraussichtlich
im Laufe des heutigen Tages festgelegt und durch eine gesonderte
Pressemitteilung bekannt gegeben. Der Vollzug der Transaktion wird
voraussichtlich am oder um den 16. September 2026 erfolgen, und die
Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den
Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),
Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine
solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein
könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die
Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und
alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter
Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und
diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu
Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder
darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht
genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der
Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook
("PRM") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen
Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder
einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw.
Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner
Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts
als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im
Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die
Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem
U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde
eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es
handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des
EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK")
richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to
Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede
Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen
erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren
Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie
Qualifizierte Anleger sind.
Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an
Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher
Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der
jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im
Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die
sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die
Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede
Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder
anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine
relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren
Inhalt vertrauen.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen
der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für
Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel
9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen,
die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss
jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen
Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat
die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für
die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den
Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen,
die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen
oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die
Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger
Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung
in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch
Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und
geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen
oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden,
und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person,
die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II
ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der
jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist,
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4
Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde. Infolgedessen besteht kein
Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die
"EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen Basisinformationsblattes für das
Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch
möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung
der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in
der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft,
vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke
bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde
ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018
("EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist. Infolgedessen besteht
kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure
Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot,
den Verkauf oder den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch
möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer Composite
Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung
oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten
Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich
für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen
Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber
niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes
verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die
Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der
Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien
als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche
Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang
mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,
Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen
Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner
und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu
gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder
Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben
eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für
die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die
Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften,
unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder
elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt
oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus
der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in
Verbindung damit ergeben.
Kontakt:
Ingrid Haas
Group Communications
Deutsche Börse AG
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Quelle: dpa-AFX