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Marmelade darf ab heute Marmelade heißen

14.06.2026 - 17:21:54
BRÜSSEL/BERLIN (dpa-AFX) - Marmelade darf ab heute Marmelade heißen. Außerdem bekommen Supermarktkunden mehr Klarheit über die Herkunft von Honig. Das sieht eine Verordnung des Bundesagrarministeriums vor, mit der eine EU-Richtlinie national umgesetzt wird.

EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als "Marmelade" bezeichnet werden dürfen, alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden. Die EU hatte die "Frühstücksrichtlinie" vor zwei Jahren geändert. Um Verwechslungen mit Marmelade etwa aus Erdbeeren oder Aprikosen zu vermeiden, muss Marmelade aus Zitrusfrüchten gemäß EU-Recht nun jedoch "Zitrusmarmelade" genannt werden, wobei das Wort Zitrus auch durch den Namen der jeweils verwendeten Frucht ersetzt werden kann.

Bisherige Marmeladen-Regelung geht auf Briten zurück

Die ursprüngliche Regel geht auf einen Verhandlungserfolg der Engländer zurück, wo Marmelade traditionell nur aus Zitrusfrüchten hergestellt wird. Mit ihrem Eintritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hatten die Briten gefordert, dass nur Marmelade aus Zitrusfrüchten auch so heißen dürfe und hatten damit Erfolg.

Anlässlich der Vorbereitungen für den Brexit hatte Jakob von Weizsäcker (SPD), heute Finanzminister des Saarlands und damals Mitglied im EU-Parlament, 2017 dann vorgeschlagen, dass Marmelade nach dem EU-Austritt der Briten auch wieder so heißen dürfe. Marmelade wieder Marmelade nennen zu dürfen, könne dabei helfen, vielen EU-Bürgern den bitteren Nachgeschmack des Brexits etwas zu versüßen, schrieb der SPD-Politiker mit ironischem Unterton in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission. Seit heute ist dieser Vorschlag Wirklichkeit geworden.

Klarheit über die Herkunft von Honig

Auch bei Honig gibt es ab heute eine Neuerung: Auf Gläsern und Etiketten müssen die Namen aller Ursprungsländer aufgeführt werden, wenn es mehrere sind. Bisher waren auch pauschale Angaben möglich wie "Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern".

Die Herkunftsländer müssen gemäß der jetzt in Kraft getretenen Verordnung in absteigender Reihenfolge ihres Anteils angegeben werden und zusätzlich der Gewichtsanteil in Prozent. Honig, der bis zum heutigen Stichtag nach den alten Vorgaben abgefüllt wurde, darf noch abverkauft werden./laf/DP/he


Quelle: dpa-AFX
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