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EQS-News: vbw Pressemitteilung zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: vbw kritisiert Neuregelungen zum 01. April - Qualifizierungsgeld geht am Bedarf vorbei (deutsch)

28.03.2024 - 16:17:59
vbw Pressemitteilung zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: vbw kritisiert Neuregelungen zum 01. April - Qualifizierungsgeld geht am Bedarf vorbei

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Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen
Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung: vbw kritisiert Neuregelungen zum 01. April -
Qualifizierungsgeld geht am Bedarf vorbei

28.03.2024 / 16:17 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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vbw kritisiert Neuregelungen: Qualifizierungsgeld geht am Bedarf vorbei
Brossardt: "Flexibilisierung statt immer neuer Regelungen"

(München, 28.03.2024). Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.
V. äußert sich skeptisch über die Wirksamkeit des geplanten
Qualifizierungsgeldes. Die Neuregelung des Gesetzes zur Stärkung der Aus-
und Weiterbildungsförderung tritt zum 01. April 2024 in Kraft. Zielgruppe
des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel
ein Arbeitsplatzverlust droht und für die eine Weiterbildung eine
zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann. vbw
Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt macht klar: "Die betriebliche
Weiterbildung trägt angesichts der Herausforderungen durch die
Transformation erheblich zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung unserer
Unternehmen bei. Jedoch geht das Qualifizierungsgeld in seiner jetzigen Form
am Bedarf und der Realität vorbei. Es verkompliziert die
Beschäftigtenqualifizierung unnötig. Statt immer neuer Maßnahmen und
Regelungen brauchen wir eine Flexibilisierung und vor allem Vereinfachung
der bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten."

Insbesondere die Fördervoraussetzungen werfen laut vbw zu viele Einzelfragen
auf. So bleibt in der Regelung unklar, wie der Förderbedarf errechnet wird.
Dass der Förderzugang an eine Betriebsvereinbarung oder einen
betriebsbezogenen Tarifvertrag geknüpft ist, sieht die vbw ebenfalls
kritisch. Brossardt erklärt: "Die Regelung schließt zahlreiche Betriebe von
der Förderung aus. Gleichzeitig vermischt sie Arbeitsförderung mit
Tarifpolitik. Dass sich die Regelung rein auf den Verbleib des Beschäftigten
im Betrieb fokussiert, greift zu kurz. Nicht jedes Unternehmen hat die
Möglichkeit, nach dem transformationsbedingten Wandel oder Wegfall einer
Arbeitsstelle eine neue Beschäftigungsperspektive zu schaffen."

Aus Sicht der vbw ist es angesichts der Förderkulisse für Weiterbildung
wichtig, die Unternehmen im Freistaat nah an Bedarf und Praxis über
Möglichkeiten zu beraten. Hier setzt die Taskforce Fachkräftesicherung FKS+
an. "Mit der Taskforce FKS+ stellen wir den Unternehmen gut vernetzte,
serviceorientierte und qualifizierte Ansprechpartner zur Seite, die diese
individuell und bedarfsorientiert beraten, unter anderem zu Fördermitteln,
und bei der Gewinnung sowie Sicherung von Beschäftigten unterstützen. Seit
2019 hat die Taskforce FKS+ über 5.000 Unternehmen beraten, rund 1.300
Betriebe haben Unterstützung zur Weiterbildung angefragt und es entstand ein
Netzwerk mit über 4.000 Partnern. Die Taskforce FKS+ hat sich als
Erfolgsmodell zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung bewährt", so
Brossardt.

Kontakt: Stefanie Eizenberger, Tel. 089-551 78-370, E-Mail:
stefanie.eizenberger@ibw-bayern.de


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Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft
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   EQS News ID:    1870207




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Quelle: dpa-AFX
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