Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8390 Raiffeisenbank Oberland eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 26.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank Oberland eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Fangverbote zum Schutz von Aalen in Nord- und Ostsee

16.04.2024 - 12:11:49
BERLIN (dpa-AFX) - Zum Schutz bedrohter Aale greifen von September an Schonzeiten für die Fischerei vor den deutschen Meeresküsten. Vom 1. September bis zum 28. Februar gilt in der Nordsee ein umfassendes Fangverbot für Aale, wie das Bundesagrarministerium am Dienstag mitteilte. Für die Ostsee gilt ein EU-weites Fangverbot vom 15. September bis zum 15. März.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller sagte, angesichts des dramatisch geringen Bestands sei es höchste Zeit zu handeln. Die Schonzeit trage dazu bei, dass sich Aale auf die lange Wanderung in ihr Laichgebiet im Atlantik, die Sargasso-See östlich von Florida, machen können. Aalfischerei sichere zudem vielerorts in Deutschland Einkommen - von der Fischerei bis zum Tourismus. "Dem Aalbestand eine Perspektive zu geben heißt daher auch, die Existenzgrundlage von Menschen an den Küsten und im ländlichen Raum langfristig zu sichern."

Die Freizeitfischerei auf Aale bleibe nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern bis zum 31. Dezember vollständig verboten, erläuterte das Ministerium. Deutschland werde von einer EU-Möglichkeit Gebrauch machen und den Monat August von der Schonzeit in der Nordsee ausnehmen. Damit werde dem Schutz des Aals wie auch den Interessen der Fischerei und der Küstenländer Rechnung getragen./sam/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang