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Widerspruch gegen Betriebsgenehmigung für LNG-Terminal auf Rügen

14.05.2024 - 06:24:42
BERLIN/MUKRAN (dpa-AFX) - Wie die Gemeinde Binz hält auch die Deutsche Umwelthilfe ihren Widerstand gegen das umstrittene Flüssigerdgas-Terminal im Hafen von Mukran auf Rügen aufrecht. Die Umweltschutz-Vereinigung hat nach eigenen Angaben Widerspruch gegen die Betriebsgenehmigung für die beiden zur Anlandung von Flüssigerdgas (LNG) eingesetzten Spezialschiffe eingelegt. Sollte das zuständige Staatliche Umweltamt in Stralsund den Widerspruch abweisen, folge eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, geht aus einem am Dienstag verbreiteten Schreiben der Umwelthilfe hervor.

Das Ostseebad Binz hatte bereits im Eilverfahren beim Bundesverwaltungsgericht Antrag gegen den Betrieb des LNG-Terminals in unmittelbarer Nähe zu viel besuchten Badeorten im Osten Rügens gestellt. Das Terminal widerspreche mit gravierenden Sicherheitsrisiken in derartiger Nähe zu Wohn- und Kurgebieten deutschen und internationalen Sicherheitsstandards, heiß es zur Begründung. Per Zwischenverfügung sollte die für Mitte Mai geplante Inbetriebnahme bis zu einer endgültigen Entscheidung der Richter untersagt werden. Eine Entscheidung steht nach Angaben des Gerichts aber noch aus.

Auch nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe ist der Schutz von Natur und Bevölkerung weiterhin nicht gewährleistet. Die Betreiberfirma Deutsche Regas habe es versäumt, Gefährdungsszenarien systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Die durch das Umweltamt ausgestellte Betriebsgenehmigung sei lückenhaft, da Brand- oder Explosionsrisiken nicht ausreichend berücksichtigt würden, beklagt die Umwelthilfe. Zudem sei der Klimaschaden, der durch den Betrieb des Ostsee-Terminals eintrete, immens.

Die Deutsche Regas hatte die Vorwürfe der Umwelthilfe und der Gemeinde Binz stets zurückgewiesen. Die von der Gemeinde vorgebrachten Gutachten etwa träfen mehrfach falsche Aussagen, hieß es. So bestehe für Lieferschiffe im Hafen genug Platz für Wendemanöver in ausreichend Abstand zu den beiden Spezialschiffen, die das verflüssigte Gas aufnehmen, wieder gasförmig machen und in das deutsche Leitungsnetz einspeisen. Diese Standardmanöver seien im Rahmen der Genehmigung mit unterschiedlichem Wetter erfolgreich simuliert worden, hatte Regas mitgeteilt.

Die Deutsche Umwelthilfe bezweifelt den Bedarf an einem weiteren Anlandepunkt für Flüssigerdgas in Deutschland. "Die Terminalschiffe werden nicht benötigt, denn eine Gasmangellage ist schon seit Langem nicht mehr gegeben", sagte Verbandsgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Der Schaden am Klima und den sensiblen Meeresschutzgebieten vor Rügen aber sei enorm. Allein die Verbrennung des importierten Gases würde jedes Jahr weit mehr CO2 ausstoßen als ein großes Kohlekraftwerk. Dazu komme, dass das importierte Gas zum Großteil mittels Fracking abgebaut werde und so bereits in der Produktion riesigen Schaden für Mensch und Natur anrichte.

Ende April hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund Deutschland im Kampf gegen das Terminal eine Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht einstecken müssen. Klagen gegen die Anbindungspipeline, die von Mukran durch die Ostsee bis zum Gasleitungsknotenpunkt Lubmin bei Greifswald verläuft, waren abgewiesen worden.

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund die Errichtung einer eigenen Importinfrastruktur für Flüssigerdgas forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Planungen und Bau der Terminals an Nord- und Ostsee wurden durch das LNG-Beschleunigungsgesetz erheblich abgekürzt, unter anderem durch den Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Terminal auf Rügen hat im März den Probebetrieb aufgenommen und inzwischen auch eine Genehmigung für den Regelbetrieb erhalten. Wann genau dieser aufgenommen wird, ist noch unklar. Das Spezialschiff "Energos Power" zur Umwandlung des Flüssigerdgases liegt bereits in Mukran, das zweite, die zuvor in Lubmin eingesetzte "Neptune" soll nach einer technischen Anpassung auf einer Werft in Kürze nach Mukran verlegt werden, wie es hieß./fp/DP/zb


Quelle: dpa-AFX
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