Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent10068 VR Bank Westküste eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 01.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR Bank Westküste eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Anbindung für Rügener LNG-Terminal: Bundesverwaltungsgericht am Zug

18.04.2024 - 14:32:00
LEIPZIG/MUKRAN (dpa-AFX) - Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung für das LNG-Terminal auf Rügen steht seit Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fordern die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023. Die Leitung liegt bereits am Grund der Ostsee und verbindet das Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin auf dem Festland. Eine Genehmigung für den Regelbetrieb des Terminals liegt seit vergangener Woche vor.

Unter dem Eindruck des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Gesetzgeber mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, im Sinne der Versorgungssicherheit auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verzichten. Vor allem dagegen zielen die Klagen der Umweltverbände. (Aktenzeichen: BVerwG 7 A 9.23 und 7A 11.23)

Das Gesetz enthalte Ausnahmen für bestimmte Projekte, betonte die Vertreterin des beklagten Bergamtes Stralsund am Donnerstag. Geprüft werden müssen demnach lediglich, ob ein Beschleunigungspotenzial bestehe. Eine Einzelfallprüfung findet in der Praxis nicht statt, erläuterte dagegen die Vertreterin der DUH. Es werde lediglich pauschal auf das LNG-Beschleunigungsgesetz verwiesen.

Vor allem der Rechtmäßigkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Gasmangellage widmete sich der 7. Senat zum Verhandlungsauftakt. Durch den Wegfall des Gases aus Russland spreche vieles dafür, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht hatte zuvor bereits in zwei Eilanträgen die Klagen der Umweltverbände zurückgewiesen. Ob das Gericht eine Entscheidung in dem jetzigen Hauptsacheverfahren noch am Donnerstag verkündet, ist noch unklar. Denkbar ist auch, dass ein Termin zur Verkündung anberaumt wird.

Ohnehin wäre damit noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hat angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet. Auch die DUH erwägt einen solchen Schritt.

Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff "Energos Power", das seit Anfang März im Probebetrieb läuft. Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Pipeline in der Ostsee zum Verteilungspunkt in Lubmin leiten. Spätestens am 15. Mai soll der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreichen./jan/DP/mis


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang