Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent12715 Volksbank Sprockhövel eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 09.10.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Sprockhövel eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Suchergebnis: 500 Treffer (Kategorie "Alle", Zeitraum 1 Tag)

München setzt Mindestpreise für Uber und Co. aus

09.10.2026 - 11:38:31
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung gegen die in München geltenden Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber und Co. setzt die Stadt die entsprechende Regelung vorerst aus. "Die Landeshauptstadt München wird die Allgemeinverfügung ab sofort nicht mehr vollziehen und prüft nun, ob gegen die vorliegende Entscheidung Beschwerde eingelegt wird", teilte eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferates (KVR) auf Anfrage mit.

Das Verwaltungsgericht München hatte zuvor in fünf Eilbeschlüssen entschieden, dass mehrere Unternehmen sich vorläufig nicht an die von der Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung festgelegten Mindestpreise halten müssen. Es gab fünf entsprechenden Eilanträgen dieser Unternehmen statt. Die Entscheidung in den jeweiligen Hauptsacheverfahren steht noch aus.

"Die zuständige Kammer kam nach den im Eilverfahren anzuwendenden Maßstäben zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig ist, weil die Landeshauptstadt diese auch für einen Bereich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches erlassen hat und der rechtswidrige Teil nicht abtrennbar ist", teilte das Gericht mit. Die Mindestpreise galten auch für Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet heraus- oder in die Stadt hineinführten.

Das Verwaltungsgericht habe im Eilverfahren entschieden, "dass die Mindestfahrpreise - anders als der Taxitarif - nur innerhalb der Stadtgrenzen gelten dürfen", sagte die KVR-Sprecherin dazu. Die Taxikommission und der Stadtrat sollen nun beraten, wie es weitergeht.

OB Krause: "Ziele bleiben richtig"

"Der Mindestpreis soll Fahrer vor Lohndumping und das Münchner Taxigewerbe vor einem ruinösen Preiskampf schützen. Diese Ziele bleiben richtig", sagte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). "Jetzt werden wir das Urteil in der Hauptsache abwarten und dann prüfen, ob sich die Regelungen rechtskonform anpassen lassen."

Die seit Juli geltende Allgemeinverfügung sieht vor, dass sich die Preise für die Fahrdienste am Taxitarif orientieren, den die Stadt München per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt - auch für Fahrten aus dem Stadtgebiet heraus - demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. Davor lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen./bsj/DP/mis


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs
vom
UBER TECH. DL-,00001 A2PHHG
Xetra
62,4300
EUR
+1,31
+2,14%
09.10.26
11:52:24
Seitenanfang