Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent12049 Volksbank Bochum Witten eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 08.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Bochum Witten eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Einigung zu Verbandsklagerecht lässt auf sich warten

09.02.2023 - 17:06:24
BERLIN (dpa-AFX) - Nachdem die EU-Kommission gegen Deutschland wegen fehlender Möglichkeiten für gemeinsame Klagen von Verbrauchern ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, dringt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf eine baldige Einigung mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV). Auf die von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) angemahnten Änderungen an seinem bereits im September vorgelegten Entwurf dazu, will er allerdings bislang nicht eingehen. "Wir befinden uns in Gesprächen mit dem BMUV, aber es gibt noch keine konkreten Verabredungen", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums am Donnerstag auf Anfrage.

Die EU-Kommission hatte Ende Januar ein Verfahren gegen Deutschland und zahlreiche andere EU-Staaten eingeleitet, weil sie die sogenannte Möglichkeit zur Verbandsklage, bei der bestimmte Institutionen wie Verbraucherverbände stellvertretend für Geschädigte gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen können, noch nicht geschaffen haben. Mit derlei Verbandsklagen können Verbraucher ihre Rechte in Fällen wie dem VW -Abgasskandal besser durchsetzen.

Die entsprechenden Regeln traten im Dezember 2020 EU-weit in Kraft, anschließend hatten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen und die EU-Kommission darüber zu informieren. Deutschland und andere säumige Staaten haben nun zwei Monate Zeit, die Bedenken der Kommission aus dem Weg zu räumen. Andernfalls kann sie den nächsten Schritt des Verfahrens einleiten. Am Ende könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen.

Da die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie bereits abgelaufen sei, lege das Justizministerium großen Wert darauf, die Ressortabstimmungen zügig zu Ende zu führen, betonte die Sprecherin. Strittig sind unter anderem die Anforderungen an die Klagebefugnis von Verbänden. Das Verbraucherschutzministerium findet, dass die in Buschmanns Entwurf vorgesehenen Hürden hier zu hoch sind. Dem Vernehmen nach besteht das Justizministerium jedoch weiterhin darauf, dass klageberechtigte Verbraucherverbände als Mitglieder mindestens zehn Verbände oder 350 Menschen haben müssen.

Buschmann findet außerdem, dass Verbraucher ihre Ansprüche spätestens am Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung zum Verbandsklageregister anmelden müssen - auch damit Unternehmen abschätzen können, was sie ein möglicher Vergleich kosten würde. Lemke will dagegen, dass man sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch anschließen kann./abc/DP/zb


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs
vom
VOLKSWAGEN AG VZO O.N. 766403
Xetra
116,9500
EUR
-1,10
-0,93%
08.05.24
10:53:06
Seitenanfang