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Suchergebnis: 500 Treffer (Kategorie "Ad hoc", Zeitraum 1 Tag)

EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft (deutsch)

22.05.2024 - 12:38:55
VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

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EQS-Ad-hoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e):
Squeeze-Out
VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft

22.05.2024 / 12:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft


BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633
Neuburg/Donau, 22. Mai 2024

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0,
("VIB") hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien
Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") heute seine
Absicht mitgeteilt, die BBI als übertragenden Rechtsträger auf die VIB als
übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu
optimieren.

Der Vorstand der VIB hat vorgeschlagen, mit dem Vorstand der BBI
Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB hat der Vorstand
der VIB heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG
das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
einzuleiten und die Hauptversammlung der BBI innerhalb von drei Monaten nach
Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-out beschließen zu lassen.

Die VIB hat bestätigt, dass sie derzeit 94,88 % des Grundkapitals der BBI
hält. Damit ist die VIB die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5
UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die
die VIB als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die
Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.

Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft


Kontakt
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen
enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte
"werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben",
"davon ausgehen" und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen
bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die
die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und die mit ihr
gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen
aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete
Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer
vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der BBI
Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft oder der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass
die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft übernimmt
keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen
fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


Ende der Insiderinformation

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22.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
                   Tilly-Park 1
                   86633 Neuburg an der Donau
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0) 8431 9077 0
   Fax:            +49 (0) 8431 9077 973
   E-Mail:         info@bbi-immobilien-ag.de
   Internet:       www.bbi-immobilien-ag.de
   ISIN:           DE0005280002
   WKN:            528000
   Börsen:         Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin,
                   Frankfurt (Basic Board)
   EQS News ID:    1908173




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1908173 22.05.2024 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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BBI BUERG.BRAUH.IMMO. 528000
Frankfurt
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EUR
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