Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8771 Volksbank Leonberg-Strohgäu eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 11.08.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Leonberg-Strohgäu eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

THYSSENKRUPP AG INHABER-AKTIEN O.N.

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Verbotene Absprachen im Industriebau: Kartellamt verhängt Bußgelder

14.12.2023 - 12:22:21
BONN (dpa-AFX) - Wegen verbotener Absprachen bei der Vergabe von Industriebau-Aufträgen hat das Bundeskartellamt Geldbußen gegen 14 Bauunternehmen und zwölf verantwortliche Personen verhängt. Die Absprachen betrafen 42 Aufträge der Hüttenwerke Krupp Mannesmann, 122 Aufträge der Thyssenkrupp Steel Europe und 14 Aufträge der Deutsche Edelstahlwerke im Zeitraum 2007 bis 2017.

Die Unternehmen hätten über Jahre ein System des gegenseitigen Zuschanzens von Bauaufträgen unterhalten, erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt. Das Muster der Absprachen sei jeweils gleich gewesen: "Die an der jeweiligen Absprache beteiligten Unternehmen einigten sich zunächst in Gesprächen vor Ort oder telefonisch darauf, wer den Auftrag gewinnen sollte", sagte Mundt. Das betreffende Unternehmen habe danach den Auftrag zunächst für sich selbst kalkuliert. "Anschließend verschickte es die Kalkulationen an die anderen an der Absprache beteiligten Unternehmen, damit diese zum Schutz höhere Scheinangebote abgeben konnten."

Ausgelöst worden sei das Verfahren durch einen Kronzeugenantrag eines Bauunternehmens. Das Verfahren gegen dieses Unternehmen wurde entsprechend eingestellt. Die Bußgeldbescheide sind nach Angaben des Kartellamts bereits rechtskräftig./tob/DP/jha


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
THYSSENKRUPP AG O.N. 750000
Frankfurt
3,4030
EUR
+0,01
+0,18%
09.08.24
20:09:17
Seitenanfang