Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent10991 Raiffeisenbank eG Scharrel Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 04.10.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank eG Scharrel

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

THYSSENKRUPP AG INHABER-AKTIEN O.N.

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Nach EuGH-Urteil: Thyssenkrupp hält an Stahl-Plänen fest

04.10.2024 - 13:08:23
ESSEN/LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Industriekonzern Thyssenkrupp hat seine Absicht bekräftigt, seine Stahlsparte eigenständig aufzustellen. Anlass für die Stellungnahme war ein zuvor veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Es bestätigt ein Verbot der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für eine Fusion der Thyssenkrupp-Stahlsparte mit dem europäischen Stahlgeschäft des indischen Unternehmens Tata Steel.

Aktuell befindet sich die Stahlsparte von Thyssenkrupp in einer Neuaufstellung. Das Unternehmen verwies auf die im Juli erfolgte Übernahme von 20 Prozent des Stahlgeschäfts durch das Energieunternehmen EP Corporate Group (EPCG). "Darüber hinaus sind Thyssenkrupp und EPCG in Gesprächen über den Erwerb weiterer 30 Prozent der Anteile am Stahlgeschäft mit dem Ziel, ein gleichberechtigtes 50/50-Joint Venture zu bilden", hieß es.

Fusion mit Tata Steel aus Wettbewerbsgründen abgelehnt

Die Fusion mit Tata Steel hatte die EU-Kommission vor fünf Jahren aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Man untersage den Zusammenschluss, "um ernsthaften Schaden von europäischen Industriekunden und Verbrauchern abzuwenden", hieß es damals in Brüssel. Durch den Zusammenschluss wäre zu der Zeit Europas zweitgrößter Stahlkonzern mit rund 48.000 Mitarbeitern und Werken in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden entstanden.

Thyssenkrupp wollte damit die Abhängigkeit vom schwankenden Stahlgeschäft verringern, das damals wie heute unter Überkapazitäten und einem Wettbewerbsdruck aus Asien leidet. Das Unternehmen hatte beim Gericht der EU gegen die Kommissionsentscheidung geklagt. Das Gericht wies die Klage im Juni 2022 ab. Das dagegen eingelegte Rechtsmittel wurde nun "in vollem Umfang" zurückgewiesen, so der EuGH.

Man habe die Zurückweisung des Rechtsmittels "zur Kenntnis genommen", erklärte Thyssenkrupp. "Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Gericht die von uns vorgebrachten Klagegründe nicht hinreichend berücksichtigt hat", hieß es weiter. Angesichts der schwierigen Lage in der europäischen Stahlindustrie halte man die von der Europäischen Kommission angesetzten Maßstäbe zur Beurteilung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen für nicht angemessen./tob/DP/men


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
THYSSENKRUPP AG O.N. 750000
Xetra
3,4260
EUR
+0,01
+0,20%
04.10.24
14:56:00
Seitenanfang