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ROUNDUP: Roche reicht Verfassungsbeschwerde gegen Krankenkassengesetz ein

25.05.2023 - 13:32:46
GRENZACH-WYHLEN/BASEL (dpa-AFX) - Der Arzneikonzern Roche hat als erster Vertreter der Pharmabranche Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingelegt. Das sagte eine Unternehmenssprecherin am Donnerstag auf Anfrage. Die Eingabe beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sei am Mittwoch erfolgt und richte sich unter anderem gegen die Erhöhung der Herstellerrabatte. Aus Karlsruhe gab es zunächst keine Bestätigung, dass die Beschwerde eingegangen ist. Zuvor berichtete das Nachrichtenportal "The Pioneer".

Roche sehe in dem Gesetz einen "nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundgesetzlich zu schützende Berufsausübungsfreiheit sowie den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz". Lauterbach hatte das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Gesetz auf den Weg gebracht, um ein Milliardenloch in den Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stopfen. Unter anderem wurden die Herstellerrabatte, die Unternehmen den gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen, für dieses Jahr erhöht. Neben Roche hatten viele andere Branchenvertreter, darunter etwa Boehringer Ingelheim, laute Kritik an dem Gesetz geübt. Sie sehen die Innovationskraft der Branche in Gefahr und warnten vor Konsequenzen auch für Patienten.

Nach früheren Angaben des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (VFA), der 47 Arzneihersteller mit 94 000 Beschäftigten in Deutschland vertritt, kosten allein die verschärften Preisabschläge die Branche 1,5 Milliarden Euro, dazu kommen weitere Milliardenkosten etwa im Zuge von verlängerten Preismoratorien für Arzneien.

VFA-Präsident Han Steutel begrüßte am Donnerstag den Vorstoß von Roche und sprach von "gesetzgeberischen Schnellschüssen". Diese ruinierten "im Vorbeigehen" einen etablierten Gesetzesrahmen und gehörten in Karlsruhe überprüft, so Steutel. Das Erstattungssystem für Innovationen sei "systemwidrig durcheinandergewirbelt worden"./tav/als/DP/jha


Quelle: dpa-AFX

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