Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8461 VR Bank Neuburg-Rain eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 23.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR Bank Neuburg-Rain eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

K+S AKTIENGESELLSCHAFT NAMENS-AKTIEN O.N.

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Verwaltungsgerichtshof entscheidet über bayerische Düngeverordnung

22.02.2024 - 05:57:02
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entscheidet am Donnerstag in mehreren Musterverfahren über die Klagen von Bauern gegen die bayerische Düngeverordnung. Landwirte dürfen nach der Verordnung auf Feldern, die wegen zu hoher Nitratwerten als "rote Gebiete" ausgewiesen sind, nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. Zu viel Nitrat schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen.

Die Bauern beklagen die Abgrenzung der betroffenen Gebiete. Auch riesige Ackerflächen fallen komplett unter die Düngeverordnung, sobald 20 Prozent davon in ein rotes Gebiet hineinragen. Ein anderes Problem sehen die Kläger darin, dass immer nur der Höchstwert der Messungen zählt. Auch die regelmäßige Funktionsprüfung der Messstellen ist Gegenstand des Verfahrens.

In der mündlichen Verhandlung Ende Januar hatte es nach Angaben der Vorsitzenden noch kein einhelliges Meinungsbild des Senats gegeben. Vor zwei Jahren war ein Eilantrag vom Verwaltungsgerichtshof zunächst abgelehnt und die Düngeverordnung damit vorläufig bestätigt worden. Die Einschränkungen verletzten die Grundrechte der Kläger nicht, so die Verwaltungsrichter damals. Gerichte in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern haben die Düngeverordnungen dieser Länder gekippt./tre/DP/zb


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
K+S AG NA O.N. KSAG88
Xetra
13,6950
EUR
+0,05
+0,33%
23.05.24
09:55:26
Seitenanfang