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ROUNDUP/Bundesregierung: Senkung der Stromsteuer zunächst für 2024 und 2025

09.11.2023 - 14:35:40
BERLIN (dpa-AFX) - Die geplante Senkung der Stromsteuer soll zunächst für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. "Es besteht Einigkeit, dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann", teilte die Bundesregierung am Donnerstag in Berlin mit - also wenn sich Geld dafür findet.

Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hätten sich auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen für die nächsten fünf Jahre verständigt, hieß es. Insbesondere Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion würden von dem Strompreispaket profitieren, auch das produzierende Gewerbe werde entlastet.

Scholz sprach von Entlastungen in Höhe von bis zu zwölf Milliarden Euro allein im nächsten Jahr. Habeck erklärte, für relevante Teile der sehr energieintensiven Betriebe gebe es "über das Zusammenspiel der Instrumente eine wettbewerbsfähige Lösung". Die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe wiederum wirke in die Breite der Unternehmen. Lindner betonte: "Alle Maßnahmen sind im Rahmen der Schuldenbremse finanziert."

Das so genannte Strompreispaket hat mehrere Teile. Neben einem bereits beschlossenen Zuschuss zu den Netzentgelten, die Teil des Strompreises sind, soll die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den in der EU zulässigen Mindestwert gesenkt werden. Sie fällt damit vom derzeitigen reduzierten Satz von 15,37 Euro pro Megawattstunde beziehungsweise 1,537 Cent pro Kilowattstunde auf 0,50 Euro pro Megawattstunde beziehungsweise 0,05 Cent pro Kilowattstunde.

Der bisherige Spitzenausgleich, über den energieintensive Unternehmen sich einen Großteil ihrer abgeführten Stromsteuer zurückerstatten lassen können, soll auslaufen. Von der Steuersenkung könnten alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren, nicht nur jene, die bislang den Spitzenausgleich geltend machen konnten.

Die so genannte Strompreiskompensation, die rund 350 Unternehmen von Kosten durch den EU-Emissionshandel entlastet, soll für fünf Jahre verlängert und zudem ausgeweitet werden, indem der bisherige Selbstbehalt gestrichen wird. Die Extra-Entlastung, die in diesem Zusammenhang für rund 90 besonders stromintensive Unternehmen gilt ("Super-Cap") soll für die nächsten fünf Jahre verlängert und ausgeweitet werden./tam/DP/mis


Quelle: dpa-AFX

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