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Adidas wegen Kanye West in der Kritik - Spende der Yeezy-Erlöse möglich

11.05.2023 - 14:17:19
FÜRTH/HERZOGENAURACH (dpa-AFX) - Die Aktionäre des Sportartikelherstellers Adidas haben bei der Hauptversammlung das Vorgehen des Managements kritisiert. Vor allem der Umgang mit dem Skandal-Rapper Kanye West, einst Garant für sprudelnde Gewinne bei Adidas, stand am Donnerstag auf dem Aktionärstreffen in Fürth im Zentrum der Kritik. Andere Aktionärsvertreter kritisierten die Herkunft von Textilien im Adidas-Sortiment - selbst Kinderarbeit sei nicht völlig auszuschließen, hieß es.

Der neue Vorstandschef Björn Gulden kündigte an, das Unternehmen arbeite intensiv daran, eine Lösung für die noch vorhandenen Produkte aus der mit Kanye West hergestellten, hochpreisigen Produktreihe "Yeezy" zu finden. "Sie zu verbrennen, wäre nicht sinnvoll", sagte Gulden. Denkbar erscheine ein Verkauf mit anschließendem Spenden der Erlöse an Betroffene der Äußerungen des Musikers. Eine endgültige Entscheidung sei aber noch nicht getroffen.

Der Verzicht auf die Zusammenarbeit mit dem US-Rapper nach dessen zum Teil antisemitischen Äußerungen kostet Adidas Umsätze in Höhe von bis zu 1,2 Milliarden Euro und Gewinne von bis zu 700 Millionen Euro. Die finanziell belastende Entscheidung sei richtig gewesen, sagte Ines Straubinger für die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW). Die DSW verweigerte wie weitere Aktionärsvertreter die Entlastung des Vorstandes.

Die juristischen Auseinandersetzungen sowohl mit West als auch mit Investoren, die Adidas ein zu zögerliches Vorgehen vorwerfen, stünden noch ganz am Anfang, hieß es am Donnerstag.

Gulden kündigte an, das ins Schlingern geratene Unternehmen wieder auf Kurs bringen zu wollen. Er machte jedoch wenig Hoffnung auf eine schnelle Korrektur. Es mache keinen Sinn, kurzfristige Erfolge zu verkünden. Stattdessen müsse langfristig auf eine vernünftige Marge hingearbeitet werden. "Lasst uns mit zehn Prozent zufrieden sein, wir müssen nicht 17 Prozent machen", betonte er mit Blick auf die Gewinnmarge./dm/DP/zb


Quelle: dpa-AFX

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