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Activision Blizzard

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EU-Kommission genehmigt Kauf von Activision Blizzard durch Microsoft

15.05.2023 - 17:45:05
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme der Videospiel-Firma Activision Blizzard durch den Technologieriesen Microsoft unter Auflagen genehmigt. Microsoft habe zwei Möglichkeiten angeboten, wie Nutzerinnen und Nutzer auch nach der Übernahme Zugang zu Activision-Spielen behalten könnten, teilte die Kommission am Montag in Brüssel mit.

Zum einen sollen Spieler in den EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein für zehn Jahre eine kostenlose Lizenz bekommen, die es ihnen erlaubt, aktuelle und künftigen Spiele von Activision Blizzard, über einen Cloud-Gaming-Dienst ihrer Wahl zu spielen. Voraussetzung sei, dass sie bereits eine Spiellizenz besäßen. Auch Cloud-Gaming-Anbieter sollen eine Lizenz erhalten, damit Nutzer alle PC- und Konsolenspiele von Activision Blizzard spielen können.

"Mit den Verpflichtungszusagen werden die von der Kommission geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken in vollem Umfang ausgeräumt", hieß es in der Mitteilung der Kommission. Die Wettbewerbshüter betonten zudem, dass es für Microsoft Anreize gebe, Activision-Spiele für die Playstation von Sony anzubieten, da die Konsole des Konkurrenten einen viermal so hohen Absatz erziele wie die eigene Xbox.

Damit ist die Übernahme aber noch nicht in trockenen Tüchern. In Großbritannien blockierte bereits im April die Aufsichtsbehörde CMA die Übernahme. Sie befürchtet eine Wettbewerbsverzerrung und dass Microsofts Wettbewerbsvorteil vor allem im Cloud-Gaming-Sektor durch den Zusammenschluss der Unternehmen zu stark anwächst. Auch in den USA gibt es Widerstand gegen das Vorhaben.

Microsoft will den Spielekonzern Blizzard für 68,7 Milliarden US-Dollar (rund 63,2 Mrd Euro) kaufen. Neben "Call of Duty" gehören zu Activision Blizzard auch Titel wie "Overwatch", "World of Warcraft", "Starcraft" und "Hearthstone". Wettbewerbshüter haben Bedenken gegen die Übernahme, da sie befürchten, dass der Zugang zu Spielen für Nutzerinnen und Nutzer eingeschränkt werden könnte./lfo/DP/jha


Quelle: dpa-AFX

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