Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8508 Raiffeisenbank Erding eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 20.06.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank Erding eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

Activision Blizzard

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

ROUNDUP: Gericht ermöglicht Kauf von Spielefirma Activision Blizzard

11.07.2023 - 19:20:07
WASHINGTON (dpa-AFX) - Microsoft ist der Übernahme des Videospiele-Riesen Activision Blizzard ein großes Stück näher gerückt. Ein Richter in San Francisco wies am Dienstag den Antrag der US-Regierung ab, den Deal mit einer einstweiligen Verfügung zu blockieren. Microsoft denkt nun über neue Zugeständnisse an die britische Wettbewerbsaufsicht CMA nach. Ihr Widerstand ist die letzte Hürde für die rund 69 Milliarden Dollar teure Übernahme.

Microsoft und Activision Blizzard hatten die Übernahme im Januar 2022 angekündigt. Der Xbox-Konzern Microsoft will sich mit dem Zukauf beliebte Videospiele wie "Call of Duty", "Overwatch" und "Candy Crush" sichern.

Die US-Wettbewerbsaufsicht FTC reichte im Dezember eine Klage ein, um den Deal zu verhindern. Sie ist der Ansicht, dass Microsoft dadurch zu viel Marktmacht im Videospiele-Geschäft bekommen würde. Richterin Jacqueline Scott Corley kam jedoch zu dem Schluss, die FTC habe dies nicht ausreichend belegen können, um eine einstweilige Verfügung zu rechtfertigen. Das Hauptverfahren zur FTC-Klage kann noch Monate weitergehen - aber Microsoft könnte die Übernahme nun trotzdem vollziehen.

Auch außerhalb der USA ist die Übernahme umstritten. Großbritanniens Kartellwächter legten im April ein Veto ein. Microsoft und Activision Blizzard starteten ein Widerspruchsverfahren dagegen. Dieses wird nun auf Antrag aller Beteiligten für neue Verhandlungen ausgesetzt. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission stimmten der Transaktion hingegen unter Auflagen zu.

Microsoft und Activision Blizzard hatten sich ursprünglich den 18. Juli als Frist für einen Abschluss den Deal gesetzt. Sie können auch einen neuen Termin vereinbaren - aber damit könnten neue Verhandlungen über die Konditionen einhergehen. Die Aktie von Activision Blizzard sprang nach der Gerichtsentscheidung um mehr als zehn Prozent hoch.

Eine große Sorge einiger Aufsichtsbehörden war, dass Microsoft Activision-Blizzard-Spiele wie vor allem "Call of Duty" nur auf der eigenen Xbox-Plattform anbieten und von Konkurrenten wie Sony mit seiner Playstation fernhalten könnte. Microsoft gab im Zuge der Verfahren Zusicherungen, dass die Games mindestens zehn Jahre auch auf Konsolen und Web-Diensten anderer Anbieter verfügbar sein werden.

Für die FTC, die unter Führung der Big-Tech-Kritikerin Lina Khan die Digital-Riesen härter angehen wollte, ist es die bereits zweite schmerzhafte Niederlage vor einem US-Gericht. Die FTC wollte verhindern, dass der Facebook-Konzern Meta die Entwicklerfirma hinter einer Fitness-App in Virtueller Realität kauft. Doch auch in dem Fall sah ein Richter die Wettbewerbsbedenken nicht ausreichend belegt und verweigerte eine einstweilige Verfügung. Die FTC zog daraufhin ihre Einwände gegen den Deal zurück./so/DP/he


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
MICROSOFT DL-,00000625 870747
Frankfurt
417,6000
EUR
+1,85
+0,44%
19.06.24
21:52:45
Seitenanfang