Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent14207 Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 02.06.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

RYANAIR HOLDINGS PLC REGISTERED SHARES EO -,006

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

ROUNDUP: Ryanair siegt erneut im Streit um Corona-Beihilfen für Konkurrenz

07.02.2024 - 14:24:42
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um Beihilfen für die Fluggesellschaft KLM hat der Konkurrent Ryanair einen Sieg vor dem EU-Gericht errungen. Die EU-Kommission hätte die milliardenschweren Hilfen der Niederlande für die Airline nicht genehmigen dürfen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Es ist nicht die erste Entscheidung dieser Art. So hatte Ryanair unter anderem schon erfolgreich gegen Corona-Staatshilfen für die Lufthansa geklagt.

Die EU-Kommission hatte 2020 eine staatliche Beihilfe der Niederlande in Höhe von 3,4 Milliarden Euro an KLM genehmigt. Mit dem Darlehen und einer staatlichen Garantie für ein Bankdarlehen sollte dem Unternehmen während der Corona-Pandemie unter die Arme gegriffen werden. Das Gericht der EU erklärte diese Genehmigung jedoch für nichtig. Die EU-Kommission erließ daraufhin einen neuen Beschluss - der nun wieder kassiert wurde.

Die Brüsseler Behörde habe nämlich die Begünstigten der Beihilfe falsch bestimmt, so die Richter. Die Holding Air France-KLM und Air France - zwei Gesellschaften des Konzerns Air France-KLM - wurden nicht zum Kreis der Begünstigten gezählt. Nach Ansicht des Gerichts könnten sie aber zumindest mittelbar von den Beihilfen profitieren.

Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die EU-Kommission die Hilfen genehmigen.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. Ryanair strengte bereits mehrere Verfahren gegen die Genehmigung von Corona-Beihilfen an. Im Mai hatte das Gericht auf Klage der irischen Fluglinie die Kommissionserlaubnis für staatliche Corona-Hilfen für die Lufthansa als unzulässig erklärt. Diese geht allerdings noch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil vor, weswegen der Fall noch nicht endgültig geklärt ist. Wenn es bei den Entscheidungen bleibt, müssten die Staaten die Staatshilfe zurückfordern. Die Lufthansa hat die Staatshilfen nach Angaben des Unternehmens allerdings bereits zurückgezahlt./rew/DP/jha


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
RYANAIR HLDGS PLC EO-,006 A1401Z
Xetra
17,9850
EUR
+0,06
+0,33%
31.05.24
17:35:32
LUFTHANSA AG VNA O.N. 823212
Xetra
6,4220
EUR
+0,10
+1,58%
31.05.24
17:36:10
AIR FRANCE-KLM INH. EO 1 A3EJGH
Xetra
10,4500
EUR
+0,32
+3,16%
31.05.24
17:35:34
Seitenanfang