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EQS-Adhoc: bet-at-home.com AG: Oberster Gerichtshof in Österreich geht in Einzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd. für Verbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) (deutsch)

20.08.2024 - 18:24:58
bet-at-home.com AG: Oberster Gerichtshof in Österreich geht in Einzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd. für Verbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.)

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EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache
bet-at-home.com AG: Oberster Gerichtshof in Österreich geht in
Einzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd. für
Verbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.)

20.08.2024 / 18:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG
(EU) NR. 596/2014

Oberster Gerichtshof der Republik Österreich geht in Einzelfallentscheidung
von Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, für Verbindlichkeiten
der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), Malta, aus.

Dem Vorstand der bet-at-home.com AG (nachfolgend "Gesellschaft") ist heute
eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Republik Österreich
(nachfolgend "OGH") zur Kenntnis gelangt. In der Klage gegen die
bet-at-home.com Internet Ltd. und die bet-at-home.com Entertainment Ltd.
(i.L.) geht es um Forderungen eines nach Einschätzung des OGH spielsüchtigen
und während der Teilnahme an Online-Glücksspielen geschäftsunfähigen Klägers
auf Erstattung von Spielverlusten. Der Streitwert beträgt EUR 2,8 Millionen
inklusive Zinsen.

Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat die streitgegenständlichen
Online-Glücksspiele nicht als Vertragspartner angeboten, Vertragspartner war
allein die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.). Allerdings geht der
OGH davon aus, dass in diesem Fall auch die bet-at-home.com Internet Ltd.
für erlittene Spielverluste haftet, und zwar nach Deliktsrecht.

Die Gesellschaft hält mittelbar sämtliche Anteile an der bet-at-home.com
Internet Ltd. und an der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.); eine
Konsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) erfolgt nicht.
Die bet-at-home.com Internet Ltd. und die Gesellschaft prüfen, inwieweit
Auswirkungen insb. auf die bisherige Prognose der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2024 aus der Entscheidung zu erwarten sind. Dabei sind auch
etwaige Ersatz- bzw. Ausgleichs- oder sonstige kompensierende Ansprüche
gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) zu ermitteln und ggf. zu
berücksichtigen, diese hat vormals Rückstellungen für die vom OGH
entschiedene Sache in Höhe von EUR 2,3 Mio. gebildet.


Ende der Insiderinformation

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20.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    bet-at-home.com AG
                   Tersteegenstrasse 30
                   40474 Düsseldorf
                   Deutschland
   Telefon:        +49 211 545 598 77
   Fax:            +49 211 545 598 78
   E-Mail:         ir@bet-at-home.com
   Internet:       www.bet-at-home.ag
   ISIN:           DE000A0DNAY5
   WKN:            A0DNAY
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1971781




Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1971781 20.08.2024 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
BET-AT-HOME.COM AG O.N. A0DNAY
Xetra
3,6300
EUR
+0,02
+0,55%
23.08.24
17:36:04
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