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Urteil: Streifen auf Nike-Sporthose verletzen Adidas-Markenrechte

28.05.2024 - 15:58:45
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design des Konkurrenten Adidas nicht mehr anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag in einem Berufungsverfahren entschieden (Az. I-20 U 120/23).

Bei vier anderen Hosen, deren Streifen-Design Adidas ebenfalls beanstandet hatte, wies das Gericht die Markenrechts-Klage zurück und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Bei diesen Hosen sah das Oberlandesgericht anders als das Landgericht Düsseldorf ausreichend Unterschiede zum Adidas-Design. "Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen", teilte das Gericht mit. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei den fünf Hosen hatte Adidas 2022 seinen Markenschutz verletzt gesehen und geklagt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, die Hosen in Deutschland anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Im September 2023 bestätigte das Landgericht die Entscheidung, woraufhin Nike in Berufung ging./tob/DP/stw


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
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Kurs vom
NIKE INC. B 866993
Xetra
85,0400
EUR
+0,19
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28.05.24
15:47:16
ADIDAS AG NA O.N. A1EWWW
Xetra
221,0000
EUR
-1,70
-0,76%
28.05.24
16:27:19
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