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EQS-Adhoc: Temporäre Befreiung von gewissen Aufrechterhaltungspflichten im Hinblick auf die Dekotierung am 8. November 2024 (deutsch)

26.09.2024 - 07:01:11
Temporäre Befreiung von gewissen Aufrechterhaltungspflichten im Hinblick auf die Dekotierung am 8. November 2024

^
Crealogix Holding AG / Schlagwort(e): Delisting
Temporäre Befreiung von gewissen Aufrechterhaltungspflichten im Hinblick auf
die Dekotierung am 8. November 2024

26.09.2024 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Crealogix Holding AG (Crealogix) hat heute bekannt gegeben, dass die SIX
Exchange Regulation AG (SER) mit Entscheid vom 23. September 2024 eine
Ausnahme bzw. temporäre Befreiung von gewissen Pflichten unter den
Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Kotierung gewährt hat, welche die
SER der Crealogix grösstenteils bereits früher gewährt hatte (vgl. Ad
hoc-Mitteilung von Crealogix vom 8. März 2024). Die Befreiung tritt mit der
Veröffentlichung dieser Ad hoc-Mitteilung in Kraft und verlängert sich in
Bezug auf diejenigen Aspekte, für welche die SER die Befreiung bereits
früher gewährt hatte, somit über deren ursprüngliche Gültigkeitsdauer hinaus
bis zur Dekotierung. Aufgrund der Befreiung ist Crealogix nicht mehr
verpflichtet, den Geschäftsbericht 2024 zu veröffentlichen.

Ziffer I des Entscheids der SER vom 23. September 2024 lautet wie folgt:

"I. Die Crealogix Holding AG (Emittent) wird bis zur Dekotierung am 8.
November 2024 von folgenden Pflichten befreit:

  1. Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 und des Halbjahresberichts
    2023 (Art. 49 ff. KR i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR]
    und Art. 9 Ziff. 2.01 Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]);


  2. Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der
    Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist die
    Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die Bekanntgabe des
    Zeitpunkts der Dekotierung der Namenaktien des Emittenten;


3. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);

4. Führung des Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);

  5. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR
    i.V.m. Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]):


* Ziff. 1.05 (Änderung des Revisionsorgans);

* Ziff. 1.06 (Änderung des Bilanzstichtags);

* Ziff. 1.08 (4) (Änderung Weblink zum Unternehmenskalender);

* Ziff. 1.08 (5) (Änderung Weblink zu den Jahres- und Halbjahresberichten)

* Ziff. 2.01 (Einreichung Finanzbeschlüsse);

* Ziff. 3.05 (Beschlüsse betreffend Opting Out/Opting Up);

* Ziff. 3.06 (Änderung betreffend Vinkulierungsbestimmungen);

  * Ziff. 5.01 (Schaffung/Streichung bedingtes Kapital oder
    Einführung/Dahinfallen des Kapitalbands);


* Ziff. 5.02 (Meldung des bedingten Kapitals)."

Die Ad hoc-Mitteilung gemäss Ziff. I.b. des Entscheids der SER ist am 18.
September 2024 erfolgt.


Medienmitteilung (PDF)


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Ende der Adhoc-Mitteilung

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Crealogix Holding AG
                   Maneggstrasse 17
                   8041 Zürich
                   Schweiz
   Telefon:        +41 58 404 87 65
   E-Mail:         media@crealogix.com
   Internet:       www.crealogix.com
   ISIN:           CH0011115703
   Börsen:         SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:    1995883




Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1995883 26.09.2024 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX
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