Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8820 VR Bank Amberg-Sulzbach eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 24.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR Bank Amberg-Sulzbach eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

1&1 AG INHABER-AKTIEN O.N.

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Behörde leitet Bußgeldverfahren gegen Netzbetreiber 1&1 ein

26.04.2023 - 14:15:01
BONN (dpa-AFX) - Wegen Mängeln beim Mobilfunk-Ausbau soll erstmals in Deutschland ein Telekommunikationskonzern ein Bußgeld bezahlen. Wie aus einem Schreiben der Bundesnetzagentur an ihren Beirat hervorgeht, hat die Aufsichtsbehörde ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen 1&1 eröffnet. Es hatte sich bei der Frequenzauktion 2019 dazu verpflichtet, bis Ende vergangenen Jahres 1000 Standorte mit dem schnellen 5G-Standard in Betrieb genommen zu haben. Tatsächlich waren es fünf. 1&1 begründete die Mängel mit Problemen bei Ausbaupartnern, die bei Masten und Dachstandorten nur schleppend vorankamen. Das Schreiben der Netzagentur liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Die Höhe des Bußgeldes ist unklar. Einem früheren Schreiben der Behörde zufolge werden bis zu 50 000 Euro je Standort in Betracht gezogen - das wären knapp 50 Millionen Euro. Es ist aber davon auszugehen, dass der Betrag niedriger ist. In dem Verfahren bekommt 1&1 nun die Möglichkeit zur Stellungnahme. Je stichhaltiger die Argumente der Firma sind, desto geringer wird das Bußgeld ausfallen.

Bei den Frequenzauktionen bekommen die Netzbetreiber Pflichten auferlegt, damit ihr Netz möglichst schnell und gut ausgebaut wird. Üblicherweise haben alle Netzbetreibe mehr oder weniger Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Auflagen. 2019 verfehlte Telefónica (O2) eine bestimmte Ausbaupflicht deutlich. Damals verzichtete die Netzagentur aber darauf, die Firma zur Kasse zu bitten. Bei 1&1 ist das anders, auch weil das Ausmaß der Verfehlung vergleichsweise groß ist.

In Deutschland gibt es bisher drei Handynetze, und zwar von der Deutschen Telekom, O2 und Vodafone . 1&1 ist die Nummer 4. Allerdings existiert dieses Netz bisher nur in einer abgespeckter Miniversion als sogenanntes Festnetz-Ersatzprodukt: Nur bestimmte Kunden werden mit den wenigen bereits funkenden 1&1-Antennen verbunden, um in ihren eigenen vier Wänden Internet zu haben. Handynutzer, die unterwegs sind und an den Sendestationen vorbeikommen, haben keine Verbindung. Der Startschuss für die mobile Nutzung soll im Herbst sein./wdw/DP/jha


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
1+1 AG INH O.N. 554550
Xetra
17,5000
EUR
+0,30
+1,74%
24.05.24
17:35:27
VODAFONE GROUP PLC A1XA83
Xetra
0,8638
EUR
-0,01
-1,28%
24.05.24
17:35:56
Seitenanfang