Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8651 Volksbank Bad Saulgau eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 04.07.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Bad Saulgau eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENS-AKTIEN O.N.

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Recht auf schnelles Internet - Ausschuss stimmt zu

03.07.2024 - 17:15:24
BERLIN (dpa-AFX) - Das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird aller Voraussicht nach verschärft. Der Digitalausschuss des Bundestags stimmte für einen Bericht der Bundesnetzagentur, dem zufolge künftig alle Haushalte in Deutschland mindestens 15 Megabit pro Sekunde im Download bekommen müssen und damit fünf Megabit mehr als bislang. Der Upload soll sich auf fünf Megabit verdreifachen - das könnte stabile Verbindungen bei Videokonferenzen ermöglichen.

Bis es so weit ist, dauert es aber noch: Zunächst muss die Netzagentur eine Verordnung ändern, danach braucht sie erneut grünes Licht von dem Digitalausschuss des Bundestags und das Ok vom Bundesrat. Die neuen Regeln könnten ab Dezember gelten.

Ab dann könnten sich Haushalte, die schlechteres Festnetz-Internet bekommen, auf den verschärften Rechtsanspruch berufen und möglicherweise einen besseren Anschluss erzwingen. Laut Bundesnetzagentur haben 2,2 Millionen Adressen in Deutschland Festnetz-Internet unterhalb des neuen Mindestlevels. Bislang wird der seit Ende 2021 gültige Rechtsanspruch aber nur wenig genutzt.

Mit dem Rechtsanspruch, der "Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" heißt und verkürzt "Recht auf schnelles Internet" genannt wird, soll dem Stadt-Land-Gefälle bei der Internetversorgung entgegengewirkt werden. Für die allermeisten Haushalte in Städten spielt er keine Rolle, weil dort deutlich besseres Internet möglich ist als es die im Rechtsanspruch enthaltenen Mindestwerte vorsehen./wdw/DP/jha


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
VODAFONE GROUP PLC A1XA83
Frankfurt
0,8198
EUR
+0,01
+0,84%
03.07.24
17:28:20
TELEFONICA DTLD HLDG NA A1J5RX
Hamburg
2,1800
EUR
+0,01
+0,65%
03.07.24
20:01:23
DT.TELEKOM AG NA 555750
Frankfurt
23,7300
EUR
+0,25
+1,06%
03.07.24
19:09:24
Seitenanfang