Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent9038 VR Bank im südlichen Franken eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 12.06.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR Bank im südlichen Franken eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENS-AKTIEN O.N.

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Minderungsrecht bei schlechtem Handynetz: Behörde macht Vorschlag

12.06.2024 - 11:07:46
BONN (dpa-AFX) - Wer auf seinem Handy eine viel schlechte Datenverbindung bekommt als vertraglich vereinbart, soll künftig weniger zahlen müssen. Ein entsprechender Rechtsanspruch gilt schon seit 2021, es fehlt bislang aber eine konkrete Definition der schlechten Leistung. Hierzu machte die Bundesnetzagentur nun einen Vorschlag, wie sie am Mittwoch in Bonn mitteilte. Damit soll die Position des Verbrauchers seinem Anbieter gegenüber gestärkt werden. "Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist", sagte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Telekommunikationsanbieter müssen in ihren Mobilfunktarifen einen geschätzten Maximalwert für die Datenübertragung angeben. Wenn ein Handynutzer auf dem Land von diesem Wert weniger als 10 Prozent bekommt, soll er künftig Anspruch auf Minderung haben - wie hoch die genau ist, muss er mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Allerdings muss der Handynutzer für den Nachweis des Rechtsanspruchs 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen durchführen
- der Aufwand ist also recht hoch.

Nach dem Vorschlag der Netzagentur können nun Marktteilnehmer und Verbraucherschützer Stellung nehmen. Wann das Regelwerk final beschlossen wird und das dafür nötige Messtool kommt, ist noch unklar. Im Festnetz gibt es das bereits unter breitbandmessung.de./wdw/DP/zb


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
VODAFONE GROUP PLC A1XA83
Xetra
0,8240
EUR
-0,01
-1,25%
12.06.24
15:50:16
TELEFONICA DTLD HLDG NA A1J5RX
Hamburg
2,2720
EUR
+0,00
+0,09%
12.06.24
15:36:09
DT.TELEKOM AG NA 555750
Xetra
22,6000
EUR
-0,01
-0,04%
12.06.24
15:50:39
Seitenanfang