Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8275 VR Bank Alzey-Land-Schwabenheim eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 27.04.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR Bank Alzey-Land-Schwabenheim eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Factsheet

ENGIE S.A. ACTIONS PORT. EO 1

Hinweis

Sie erhalten zu diesem und zukünftigen Kursalarmen
nur eine E-Mail Benachrichtigung, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Auslösens eine E-Mail Adresse hinterlegt und diese
bestätigt haben.

E-Mail Adresse

Notiz hinzufügen

Bremst hohes Gericht Frankreichs Windkraft aus?

04.04.2024 - 07:34:50
PARIS (dpa-AFX) - Frankreich will den Rückstand bei der Windenergienutzung in den kommenden Jahren aufholen und den Ausbau beschleunigen - doch gegen das Aufstellen von Windrädern laufen Kritiker Sturm. Als einen Sieg sehen die Windenergiegegner eine kürzlich ergangene Entscheidung des Staatsrates in Paris, dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes. Mit seiner Entscheidung hat der Staatsrat auf die Klage von 15 Verbänden und Vereinen hin drei Erlasse zur Bestimmung der Lärmbelästigung von Windparks für unzulässig erklärt und aufgehoben. Die Gegner sehen ihre Rechte dadurch gestärkt, und in Deutschland sprechen Kritiker schon von einem Windkraftverbot in Frankreich.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat aus formellen Gründen drei Erlasse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 aufgehoben, die die Regeln festlegen, nach denen die Betreiber von Windparks überprüfen müssen, ob die Lärmentwicklung ihrer Windräder den seit 2011 geltenden Vorschriften entsprechen. Nach Auffassung des Gerichts hätte es zu den Erlassen vor deren Inkrafttreten zwingend eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen, da die Erlasse Auswirkungen auf die Umwelt haben. "Diese Unregelmäßigkeit kann einen Einfluss auf die Ausgestaltung der angefochtenen Erlasse haben und hat der Öffentlichkeit die Garantie genommen, dass ihre Meinung in Bezug auf eine Handlung mit direkten und erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt wird", formulierte das Gericht.

Was sagen die Windkraftgegner?

Der zu den Klägern gehörende Verband Nachhaltige Umwelt (Fédération Environnement Durable FED) spricht von einer Aufhebung von Windkraftgenehmigungen mit einer historischen Tragweite und entscheidenden Auswirkungen auf die künftige französische Energieversorgung. Nach Auffassung des Verbandes betrifft der Gerichtsentscheid nicht bloß laufende Genehmigungsverfahren, sondern auch bereits genehmigte Windparks. Die Entwicklung von Onshore-Windparks werde nun gebremst, bis neue, gesetzeskonforme Genehmigungen und Regeln eingeführt werden.

Was ist die Position der Windkraftbranche?

Der Branchenverband der erneuerbaren Energien in Frankreich (France Renouvelables) wirft den Windkraftgegnern Falschinformation vor. Anders als behauptet drohe der Windenergienutzung in Frankreich nicht das Aus und es sei auch kein Projekt infrage gestellt worden. Die Entscheidung betreffe bloß einen Formfehler und stärke den Kritikern in der Hauptsache nicht den Rücken. Demnach greifen vorübergehend die Regelungen aus 2011, die im Übrigen dieselben Grenzwerte für Lärm vorsehen wie die jüngeren Erlasse. In den Erlassen seien die Abläufe der Lärmmessungen präzisiert und sei unabhängigen Instanzen eine größere Rolle eingeräumt worden.

Wie geht es nun weiter?

Das Wirtschaftsministerium, das inzwischen vom Umweltministerium die Zuständigkeit für die Windenergie übernommen hat, wird sich voraussichtlich mit einer Überarbeitung der Vorschriften zur Lärmbestimmung von Windrädern an Land beschäftigen. Dabei werden diese Onshore-Windparks in Frankreich wohl auch in Zukunft von untergeordneter Bedeutung bleiben. Angesichts seiner langen Küsten setzt Frankreich vor allem auf Windparks auf See. Bis zum Jahr 2050 will Frankreich rund 50 Offshore-Windparks auf See mit 40 Gigawatt Leistung schaffen./evs/DP/zb


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
VESTAS WIND SYS. DK -,20 A3CMNS
Xetra
24,7500
EUR
+0,96
+4,04%
26.04.24
17:35:53
SIEMENS ENERGY AG NA O.N. ENER6Y
Xetra
18,8500
EUR
+1,05
+5,90%
26.04.24
17:35:04
ENGIE S.A. INH. EO 1 A0ER6Q
Xetra
16,5600
EUR
+0,48
+3,02%
26.04.24
17:38:02
Seitenanfang