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EQS-News: Andritz AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses (deutsch)

30.03.2023 - 11:24:53
Andritz AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

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EQS-News: Andritz AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Hauptversammlung
Andritz AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

30.03.2023 / 11:24 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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GRAZ, 30. MÄRZ 2023. Die ANDRITZ AG, Stattegger Straße 18, 8045 Graz (in der
Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemäß § 119 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs.
1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 116.
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. März 2023 die folgenden
Beschlüsse fasste:

  1. Der Vorstand wird gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten
    ab dem 1. Oktober 2023 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im
    gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass
    die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls
    diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
    einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck wird
    ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
    oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
    Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für
    deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.


  2. Der Gegenwert pro Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro
    Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb
    zu leistende Gegenwert pro Stückaktie darf nicht mehr als 10% über dem
    durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung
    dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse
    liegen.


  3. Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm
    und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer
    sind zu veröffentlichen.


  4. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
    ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen
    Aktien auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein
    öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern
    oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der
    Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung
    kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
    Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.


Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 119 Abs 10 BörseG die Veröffentlichung
gemäß § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG.

Der Vorstand der ANDRITZ AG


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30.03.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Andritz AG
                   Stattegger Straße 18
                   8045 Graz
                   Österreich
   Telefon:        +43 (0)316 6902-0
   Fax:            +43 (0)316 6902-415
   E-Mail:         welcome@andritz.com
   Internet:       www.andritz.com
   ISIN:           AT0000730007
   Indizes:        ATX
   Börsen:         Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID:    1597063




Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1597063 30.03.2023 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs vom
ANDRITZ AG 632305
Xetra
54,0500
EUR
-1,40
-2,52%
22.05.24
10:17:04
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