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Krank nach Corona-Impfung - Astrazeneca zu Auskunft verurteilt

08.04.2024 - 15:52:09
BAMBERG (dpa-AFX) - Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg gegen den Hersteller Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verurteilte das Unternehmen am Montag zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs "Vaxzevria", wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Das Unternehmen muss demnach Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, "soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen". Die Auskünfte müssen für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19.02.2024 zur Verfügung gestellt werden. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ der Senat nicht zu.

Die 33 Jahre alte Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma, letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Sie fordert von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz. Im Zuge des Verfahrens kam die nun erfolgreiche Auskunftsklage hinzu.

Seine Mandantin und er seien über die Entscheidung des Gerichts sehr glücklich, sagte der Anwalt der Frau, Volker Loeschner, am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, dass nach diesem Erfolg weitere Auskunftsklagen in ähnlichen Verfahren folgen werden. Die nun von Astrazeneca zur Verfügung zu stellenden Daten könnten für weitere bereits laufende und künftige Verfahren von Relevanz sein, sagte Loeschner.

Das Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren der Klägerin läuft weiter. In einem nächsten Schritt will das Gericht entscheiden, ob ein Gutachten zum mutmaßlichen Impfschaden der Frau eingeholt wird./ses/DP/ngu


Quelle: dpa-AFX

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