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KAGG

siehe Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)

KAGG
siehe Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
Kapitalanlagegesellschaft
"(= Investmentgesellschaft) Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, bei ihm eingelegte Gelder im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen. Die KAG muß über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) ausstellen. Die Anlage der Gelder kann nach dem KAGG in Form von Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücksvermögen erfolgen. Eine KAG darf in Deutschland nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden. Deutsche KAG's unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und gleichzeitig als Spezialkreditinstitute dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG). "
Kennzahlen
"Kennzahlen dienen zur Beurteilung von Investmentfonds und führen über die Betrachtung der reinen historischen Wertentwicklung hinaus. Dazu gehören die ebenfalls in diesem Glossar erläuterten Begriffe Volatilität, Maximaler Verlust, Längste Verlustperiode, Sharpe-Ratio, Treynor-Ratio, Elastizitäten."
Konkurrenzanalyse
Die Konkurrenzanalyse zeigt Ihnen, wo Ihr ausgewählter Fonds im Vergleich zum jeweils besten und schlechtesten Fonds mit identischem Anlageprofil steht.
Kosten
"Die Kosten beim Investmentsparen untergliedern sich in diejenigen Kosten, die dem Anleger direkt belastet werden ,wie beispielsweise der Ausgabeaufschlag und evtl. anfallende Depotgebühren sowie in Kosten, die dem Fonds belastet werden und damit letztlich zu Lasten der Fondsperformance gehen. Dazu gehören beispielsweise die Verwaltungsvergütung oder die Depotbankgebühr. "
Kurssicherung
(= Hedging) Absicherung eines erreichten Kursniveaus durch entsprechende Transaktionen am Options- oder Terminmarkt. Beispielsweise läßt sich ein Fonds durch Devisenkurssicherungsgeschäfte vor Währungsverlusten schützen. Die Kosten für diese Geschäfte werden dem Fondsvermögen entnommen und belasten damit den möglichen Wertzuwachs.
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