- Seit wann gibt es Optionsscheine?
Obwohl die Investorlegende Warren Buffet spekulative Derivate wie Optionen, Optionsscheine oder Future für Zeitbomben und Massenvernichtungswaffen hält, die ganze Volkswirtschaften ruinieren könnten, sind es tatsächlich keine Erfindungen der Neuzeit.
Es ist überliefert, dass schon in der Antike phönizische Händler bevor sie auf die Reise gingen Termingeschäfte auf Gewürze oder Textilen abschlossen. Allerdings spekulierte auch die normale Bevölkerung vor mehr als 2000 Jahren mit Termingeschäften. So berichtet der griechische Philosoph und Naturforscher Aristoteles in einem seiner Bücher stolz über seine Gewinne mit Optionen auf Oliven: " Das zeigt der ganzen Welt, dass auch Philosophen leicht zu Reichtum kommen können - wenn sie wollen". Derivate finden sich in der Geschichte immer wieder vor allem bei Händlern, Kaufleuten und in der Landwirtschaft. In der Zeit der großen Handelsgesellschaften im 17. Jahrhundert wurden ganze Schiffladungen schon vor Antritt der Reise verkauft. Übrigens mit dem gleichen Risiko wie heute. Kaperten Piraten das Schiff, und damit auch die Ladung, oder sank das Schiff in einem Unwetter, ging auch der Käufer der Option leer aus. Die ersten nachweisbaren Optionsscheine stammen von der Kayserlich Indischen Compagnie, die 1728 in den heutigen Niederlanden gegründet wurde. Das erste deutsche Unternehmen war die Karstadt AG, die 1925 einen Optionsschein nicht in Deutschland, sondern an der US-Börse in New York herausbrachte.
Nach dem großen Börsenkrach an den amerikanischen Aktienmärkten 1929 verbot die deutsche Regierung Termingeschäfte in Deutschland. Erst 1967 kam die Deutsche Lufthansa erstmalig mit einer so genannten Optionsanleihe. Der Börsenaufschwung in Japan war der ideale Nährboden für einen Optionsschein-Boom. Das Düsseldorfer Bankhaus Trinkaus & Burkhardt führt 1989 dann den gedeckten Optionsschein, den so genannten Covered Warrant, ein. Großen Anteil an der Popularisierung des Optionsscheins in breiten Anlegerkreisen hat sicherlich auch die Gründung des Handelssegmentes EUWAX für verbriefte Derivate an der Börse Stuttgart in Jahr 1999. Heute werden mehr als 24000 Optionsscheine an der Euwax, aber auch an der Börse Frankfurt gelistet.
- Sensitivitätskennzahlen
- siehe: Griechen
- Sharpe ratio
Mit der vom Nobelpreisträger William F. Sharpe entwickelten Kennzahl Sharpe Ratio ist es möglich, Fonds untereinander zu vergleichen.
Sie stellt die Überschussrendite eines Fonds gegenüber einer sicheren (risikolosen) Geldmarktanlage unter Berücksichtigung der Volatilität des jeweiligen Fonds dar.
Wenn bspw. der sichere (risikolose) Geldmarkt zwei Prozent als Rendite erwirtschaftet hat und der ausgewählte Fonds zehn Prozent, dann hat der Fonds eine Überschussrendite von acht Prozent. Diese acht Prozent werden nun ins Verhältnis gesetzt zum Risiko (Volatilität) des Fonds.
- Liegt die Sharpe ratio über eins (>1), so hat der Fonds einen Überschuss erwirtschaftet, der das höhere Risiko des Fonds kompensiert. Das ist eine positive Sharpe Ratio.
- Liegt die Sharpe ratio zwischen null und eins, so hat der Fonds zwar einen Überschuss bezüglich der Geldmarktverzinsung erzielt, aber der Überschuss entspricht nicht dem eingegangenen Risiko.
- Liegt die Sharpe ratio unter null (<0), so hat der Fonds nicht einmal die Verzinsung der sicheren Geldmarktanlage erreicht. Das ist eine negative Sharpe Ratio.</p>
Neben der erwirtschafteten (oder eben auch nicht erwirtschafteten) Mehrrendite wird gleichzeitig das Verhältnis angezeigt, in wie weit die erwirtschaftete Mehrrendite im Verhältnis zum eingegangenen Risiko steht.
Besonders interessant dürfte die Sharpe ratio für Anleger sein, die zwischen zwei Fonds wählen müssen, von denen der eine zwar schwächer in der Rendite, aber auch risikoloser ist als der andere Fonds. Bei gleicher Rendite (oder gleichen Bedingungen) sollte der Fonds mit der höheren Sharpe Ratio bevorzugt werden. Denn je höher die Sharpe ratio, desto mehr Rendite hat der Fondsmanager zum eingegangenen Risiko erzielt. Somit ist die Sharpe Ratio ein objektiver Maßstab für die Leistung des jeweiligen Fondsmanagements.
- Short Call
- Position, die sich aus dem Verkauf eines Call ergibt, und den Käufer verpflichtet, den Basiswert im Falle einer Ausübung der Option zum festgesetzten Preis zu verkaufen. Die Verlustmöglichkeiten sind bei einem Short Call praktisch unbegrenzt. Gegenstück: Long Call
- Short Put
- Verkauf einer Verkaufsoption. Ist der Gegenpart des Käufers der Verkaufoption. Der Verkäufer einer Verkaufsoption erwartet eine Seitwärtsbewegung oder steigende Kurse.
- Short-Position
- Um einen Call oder Put kaufen zu können, muss jemand da sein, der diesen verkauft. Dieser Verkäufer einer Option geht eine Short-Position ein. Man sagt auch: Er ist die Option short. Vgl. Auch Leerverkauf. Gegenteil: Long-Position
- ShortDAX®
-
Die ShortDAX®-Indizes gehören zu den Strategie Indizes
der Deutschen Börse. Sie entwickeln sich gegenläufig zum DAX®. Steigt der DAX®,
fällt der ShortDAX® um genau die Prozente wie der DAX. Fällt er, dann steigt
der ShortDAX®. Den ShortDAX® gibt es auch mit Hebel. Wenn bspw. der DAX fällt,
dann reagiert der ShortDAX® x2 doppelt und der ShortDAX® x4 vierfach. Für
Investoren ist das sehr interessant, da sie sich mit diesen Indizes gegen
Kursverluste in ihrem Depot absichern können.
- Sigma
- Diese Kennziffer gibt an, wie sich die Änderung der Schwankungsintensität (Volatilität) des dem Optionsschein zugrundeliegenden Basisobjekts auf die Optionsscheinprämie auswirkt. Konkret heißt das: Die Kennziffer zeigt, um wie viel sich der Preis des Optionsscheins ändert, wenn sich die Volatilität des Basiswerts um 1 Prozent ändert. Ein Beispiel: Steigt die Volatilität der X-Aktie um einen Prozentpunkt, so würde bei einem Sigma von 0,3 der Optionsscheinkurs um 0,3 Euro steigen. Die Kennziffer wird bei Short-Positionen (Verkauf von Kauf- und Verkaufsoptionen) als negativer Wert, bei long-Positionen (Kauf von Kauf- oder Verkaufsoptionen) als positiver Wert angegeben. Sigma ist auch unter den Namen Kappa, Lamda oder Vega bekannt.
- Sperrfrist
Auch: Lockup-Periode, Bindungsfrist
Die Sperrfrist bezeichnet einen Zeitraum, in dem die Altaktionäre nach einer Emission ihre Aktien nicht verkaufen dürfen. Der Zeitraum wird in Europa unterschiedlich geregelt. In Deutschland ist eine Sperrfrist von sechs bis 18 Monaten üblich und richtet sich nach dem jeweiligen Marktsegment. Der Zweck hinter dieser Frist ist, dass Neuaktionäre nach dem Börsengang vor Kurseinbrüchen durch den Verkauf von Aktienpaketen der Altaktionäre geschützt werden.
- Stop-Buy
- Stop-Buy gibt die Kursobergrenze einer Kauforder an. Erreicht oder überschreitet der Kurs diese Grenze, wird die Order zum nächsten handelbaren Kurs billigst ausgeführt.
Das Motiv für die Eingabe einer Stop-Buy-Order könnte bspw. sein, dass der Anleger erst dann kaufen möchte, wenn ein technischer Widerstand durchbrochen worden ist.
- Strike
- Der Strike ist gewissermaßen die Startschwelle für die Outperformance-Zählung. Denn die überproportionale Teilhabe an den Kursgewinnen bezieht sich ausschließlich auf die Kursgewinne oberhalb dieser Kursschwelle.
- Strike-Price
- Preis, zu dem der Basiswert bei Ausübung der Option/des Optionsscheins gekauft bzw. verkauft werden kann. Andere Bezeichnungen: Exercise price, Strike price, Bezugspreis.
- Stückzinsen
Die Erträge von Aktien und Anleihen werden beim Kauf
oder Verkauf unterschiedlich berücksichtigt. Während sich bei Aktien
der Kurs durch eine Dividendenzahlung ermäßigt, bleibt der Kurs der
Anleihe durch die Zahlung des Zinskupons unverändert. Die zwischen dem
Kauf-Zeitpunkt der Anleihe und dem Zinstermin (Kupontermin) angefallenen
Zinsen fallen allerdings nicht unter den Tisch, sondern werden
gesondert berechnet. Der Anleger kann nur den Teil der Zinsen
beanspruchen, die nach dem Kauf der Anleihe angefallen sind bis zum
Laufzeitende der Anleihe oder bis zum Verkauf der Anleihe.
Dem
Inhaber der Anleihe steht für jeden Tag (Stückzinstag), den er im
Besitz der Anleihe ist, der anteilige Zinsbetrag zu. Der Käufer einer
Anleihe kann also nur jenen Teil der Zinserträge beanspruchen, die seit
dem Anleihenkauf angefallen sind. Für die Wochen zuvor stehen die
Zinserträge dem Verkäufer zu. Diesen bekommt er beim Verkauf der Anleihe
vor dem eigentlichen Zinstermin von einem neuen Käufer des
festverzinslichen Termins vergütet. Die Regelung der Stückzinsen dient
der Abrechnung der angefallenen Zinsen zwischen Käufer und Verkäufer
zwischen den einzelnen Zinsterminen. Zu welchem Termin die Zinsen
gezahlt werden, unterscheidet sich von Emission zu Emission. Bei
Anleihen mit längeren Laufzeiten zahlt der Emittent den Zins meist
jährlich.
Berechnungsbeispiel:
Anleihe-Bedingungen:
Nominalwert: 1000 Euro
Kupon: 4 Prozent
Zinstermin 05.01.2004
Kaufzeitpunkt 05.02.2004
Kaufkurs : 101,30 Prozent
Zinskonvention (Zahlungsmethode) Act/360 (taggenaue Abrechung, das Jahr besteht aus 360 Tagen)
Kaufvaluta: 03.01.2004
Stückzinsberechnung:
4% x 1000 Euro = 40 Euro jährlicher Zinsbetrag
40 Euro X (31/360*) = 3,44 Euro Stückzins
Kaufpreis + Stückzins
(1000 Euro x 101,30 Prozent) + 3,44 Euro = 1016,44 Euro
*Zinstage- Es werden die Tage vom Begin des Zinslaufs und dem Tag vor der Fälligkeit oder dem Kupon-Termin berechnet.
- Swapsatz
- Im Devisenhandel gibt es zwei Arten mit Devisen zu handeln – Devisenkassageschäfte und Devisentermingeschäfte. Da die Banken untereinander beide Arten nutzen, kommt es natürlich auch zu einer Differenz zwischen dem Devisenkassa- und dem Devisenterminkurs. Diese Differenz wird als Swapsatz bezeichnet und wird in Prozent des Devisenkassakurses ausgedrückt.
Wichtig: Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.
Bei Performanceangaben handelt es sich um Bruttowertangaben, bei denen Provisionen, Gebühren und andere Entgelte nicht berücksichtigt werden.