Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8195 Evangelische Bank eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 04.11.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Evangelische Bank eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Zahlstelle

Ausländische Fondsgesellschaften, die ihre Fonds in Deutschland zum Verkauf anbieten, müssen dafür eine deutsche Zahlstelle benennen, in der Regel ein Kreditinstitut. Hierüber wird dann Kauf und Verkauf von Fondsanteilen abgewickelt.

Zahlstelle
Ausländische Fondsgesellschaften, die ihre Fonds in Deutschland zum Verkauf anbieten, müssen dafür eine deutsche Zahlstelle benennen, in der Regel ein Kreditinstitut. Hierüber wird dann Kauf und Verkauf von Fondsanteilen abgewickelt.
Zero-Strike-Call
Ein Zero-Strike-Call ist eine Call-Option mit einem Basispreis von Null. Der Unterschied zum Aktieninvestment ist, dass der Anleger keine Dividende erhält. Er ist z.B. Bestandteil von Bonuszertifikaten.
Zertifikat
Anteile an einem Investitionsfonds. Zertifikate sind auch Sammelurkunden für Wertpapiere, wenn mehrere Wertpapiere in einem einzigen Zertifikat zusammengefaßt werden.
Zinssatz p. a./Zinsbetrag - Aktienanleihen/Indexanleihen

Der Zinssatz p. a. gibt den Prozentsatz an, zu dem der Nominalbetrag (Nennbetrag) für den Zeitraum von einem Jahr verzinst wird. Die Berechnung der Zinsen beruht auf der jeweils anwendbaren Zinsberechnungsmethode.

Wird ein pro Teilschuldverschreibung zahlbarer Zinsbetrag angegeben, handelt es sich um einen pro Teilschuldverschreibung zahlbaren Festbetrag, der an bestimmten in den Emissionsbedingungen festgelegten Terminen gezahlt wird, ohne dass die Länge des Zeitraums, für den der Zinsbetrag gezahlt wird, berücksichtigt wird.

Zusatzaktie
Der Begriff Zusatzaktie ist ein Synonym für Gratisaktie, Berichtigungsaktie oder Bonusaktie. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht das Unternehmen sein Aktienkapital aus eigenen Rücklagen. Die Aktionäre leisten keine zusätzlichen Barzahlungen. Der Gesamtwert des Unternehmens (Börsenwert) verändert sich dadurch nicht. Er verteilt sich lediglich auf eine größere Zahl von Aktien. Die Aktionäre erhalten entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung am Unternehmen zusätzliche Aktien, die ebenfalls dividendenberechtigt sind.
Zwiebel-Warrant
siehe: Onion-Warrant
Zwischengewinn

Unter Zwischengewinn versteht man die im Verkaufs- oder Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen, die von einem Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und somit beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden.

Zyklische Werte
Aktien großer und mittelgroßer Werte, deren Umsätze sich stark in Abhängigkeit vom Konjunkturzyklus entwickeln. Beispiele sind Unternehmen der Auto- und Chemieindustrie.
Seitenanfang